Erfolgreich in Polen mit Braun Paschke!

Ihre Rechtsanwälte in Warschau!

Wir bieten Ihnen professionelle Beratung im polnischen Recht. Bei uns werden Sie sowohl von deutschen Rechtsanwälten als auch von deutschsprachigen polnischen Anwälten und Magistern des polnischen Rechts umfassend betreut. 

 

Durch unsere jahrelange Beratungspraxis in Polen verfügt unser 10-köpfiges Kanzleiteam über das notwendige Know-How, um Ihre Interessen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts, der Prozessvertretung, bei der Investitionsberatung sowie bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen erfolgreich vertreten zu können.  

Beratung im polnischen Arbeitsrecht

 

Profitieren Sie von unserer jahrelangen

Erfahrung in der arbeits- und

sozialrechtlichen Beratung -

und das vom Beginn Ihres Engagements in Polen an!

 

 

Wir beraten Sie sowohl bei der Erstellung arbeitsrechtlicher Dokumente (polnischer Arbeitsvertrag, Arbeitsordnung) als auch bei der Gestaltung zivilrechtlicher Verträge (Auftragsvertrag, Vertrag für die Zusammenarbeit mit einem polnischen Handelsvertreter).

 

Darüber hinaus sind wir uns bewußt, dass Sie als Geschäftsführer einer polnischen Kapitalgesellschaft bestimmten Haftungsrisiken unterliegen, die mit der Ausübung dieser Funktion verbunden sind. Auch hier stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung sehr gerne beratend zur Seite!

 

Prozessvertretung in Polen

Unsere Kanzlei verfügt über eine Prozessabteilung, in der Sie sowohl von deutschen Rechtsanwälten als auch von deutschsprachigen polnischen Anwälten betreut werden.

 

Anwaltszwang besteht in Polen zwar grundsätzlich nur vor dem Obersten Gerichtshof (Sąd Najwyższy). Eine anwaltliche Vertretung ist jedoch in jedem Verfahren vor einem polnischen Gericht empfehlenswert, da die Gerichtssprache die polnische Sprache ist und vor polnischen Gerichten das polnische Prozessrecht zur Anwendung kommt.

 

Aber auch nach dem gewonnenen Gerichtsprozess bleiben wir während der in Polen durchzuführenden Zwangsvollstreckung "am Ball" und helfen Ihnen, tatsächlich an Ihr Geld zu gelangen.

 

Neben der Prozessvertretung vor polnischen Gerichten stehen wir Ihnen auch bei der Anerkennung ausländischer Urteile und Entscheidungen in Polen sehr gerne zur Verfügung.

Investitionsberatung im polnischen Recht

 

Wir beraten sowohl internationale Konzerne als auch mittelständische Unternehmen bei ihren Investitionen in Polen.

 

 

 

Unser Kanzleiteam steht Ihnen mit seinen Erfahrungen von der Gründung Ihrer Gesellschaft (z. B. einer GmbH nach polnischem Recht) über die Vertragsgestaltung im Rahmen von Immobilientransaktionen bis hin zum Erwerb von mittelständischen Unternehmen sehr gerne zur Verfügung.

 

Bei der Realisierung der uns übertragenen Projekte und Beratungs-aufgaben arbeiten wir eng mit Steuerberatern und Notaren zusammen.

 

Unsere Beratung umfasst weiterhin auch die Möglichkeiten, die der polnische Hotel-und Beherbergungsmarkt für ausländische Investoren bietet.

Öffentliche Auftragsvergabe und PPP-Projekte

Unser Serviceportal www.vergaberecht-polen.com bietet Ihnen verständlich aufbereitete Informationen zu allen wichtigen Themen, die mit öffentlichen Auschreibungen und Projekten im Bereich der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (PPP) in Polen verbunden sind.

 

 

Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung in allen Verfahrensstufen der öffentlichen Auftragsvergabe - beginnend bei der Erstellung des Angebotes über die Unterstützung im weiteren Verlauf der jeweiligen Verfahren (u. a. bei Anfragen zur Erläuterung der Verdingungsunterlagen oder bei Verhandlungen mit dem Auftraggeber im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs) bis zur Einlegung von Rechtsmitteln bei Verstößen des Auftraggebers gegen Vorschriften des Vergaberechts. Darüber hinaus vertreten wir Sie auch bei Streitigkeiten mit einem Mitglied des von Ihnen mitgegründeten Konsortiums (Bietergemeinschaft).

 

Informieren Sie sich bitte hier über unser

vollständiges Beratungsangebot!

Beratung im polnischen Erbrecht

 

Unsere Kanzlei berät Sie sehr gerne auch in allen Angelegenheiten, in denen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen das polnische Erbrecht zu berücksichtigen ist. 

 

 

 

Wir stehen Ihnen mit unserem Wissen sowie unserer Erfahrung zum einen bei der Nachlassauseinandersetzung zur Verfügung, also in einer Situation, in der mehrere Erben gemeinschaftlich die zum Nachlass gehörenden Gegenstände und Immobilien verwalten müssen. 

 

Hier gilt es, mit der entsprechenden Sensibilität Emotionen abzumildern und die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft mit Augenmass zu begleiten.

 

Zum anderen beraten wir Sie gerne auch in der Situation, in der Sie als Alleinerbe einen in Polen befindlichen Nachlass abwickeln müssen.