Unser Beratungsangebot im polnischen Arbeitsrecht
Unsere jahrelange Erfahrung in Polen ermöglicht es uns, Sie in den nachfolgenden Bereichen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts
auf fachlich höchstem Niveau zu beraten:
1. Für den Aufbau sowie die Erweiterung Ihres Mitarbeiterteams
- Beratung im Vorfeld von Entsendungen deutscher Führungskräfte,
- Beratung bei der Auswahl der entsprechenden Vertragsart
(Arbeitsvertrag oder zivilrechtlicher Vertrag, Handelsvertreter-
vertrag),
- Beschäftigung von Innen- und Außendienstmitarbeitern
(Vorbereitung der Arbeitsverträge sowie der arbeitsrechtlichen
Dokumentation, Dienstwagen- und Wettbewerbsvereinbarungen),
- Erstellung von Arbeits- und Vergütungsordnungen entsprechend
den Vorgaben des polnischen Arbeitsgesetzbuches,
- Einführung von leistungsorientierten Vergütungssystemen,
- Durchführung einer arbeitszeitrechtlichen Due Diligence,
- Gestaltung von flexiblen Arbeitszeitmodellen,
- Beratung bei der Anwendung von flexiblen Beschäftigungsformen
(u. a. Teilzeit, befristete Beschäftigungsverhältnisse, gewerbliche
Arbeitnehmerüberlassung - Zeitarbeit)
- Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung,
- Arbeitnehmerhaftung,
- Beratung bei arbeits(zeit)rechtlichen Sonderfragen der
Beschäftigung von ärztlichem Personal oder Mitarbeitern von
Speditionen und Fuhrunternehmen und Lehrern im
Bildungsbereich,
2. Für die Umstrukturierung Ihres Mitarbeiterteams
- Beratung bei der Auflösung und inhaltlichen Änderung von
Arbeitsverhältnissen (Änderungskündigung, ordentliche sowie
außerordentliche Kündigung),
- Personelle Umstrukturierungen bei Massenentlassungen,
- Arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmenstransaktionen (z. B.
arbeitsrechtliche Due Diligence, Begleitung bei den Verhandlungen der
Sozialpartner auf betrieblicher Ebene, Erstellung und Verhandlung von
Sozialplänen, Informationspflichten beim Betriebsübergang),
- Beratung bei Outsorcing-Projekten,
3. Für Geschäftsführer und Vorstände polnischer Kapitalgesellschaften
- Erstellung von geeigneten Vertragsmodellen für Mitglieder der
Vorstände von Gesellschaften m.b.H sowie Aktiengesellschaften
polnischen Rechts,
- Beratung zu Haftungsrisiken für Vorstandsmitglieder polnischer
Kapitalgesellschaften,
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Regressforderungen der
polnischen Sozialversicherungsanstalt ZUS oder polnischer
Finanzämter,
4. Bei Kontrollen der Staatlichen Arbeitsinspektion
- Vorbereitung einer angekündigten Kontrolle,
- Beratung im Rahmen einer Kontrolle,
- Einlegung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Staatlichen
Arbeitsinspektion
Bei der auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen Lösung dieser Problemstellungen stehen wir Ihnen sehr gerne beratend zur Seite, sowohl bei der arbeitsrechtlichen Gestaltung als auch bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.
Bei unserer Beratung lassen wir uns von der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, insbesondere des Obersten Gerichtshofes, sowie von der Praxis der Staatlichen Polnischen Arbeitsinspektion leiten.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Rechtsanwalt Steffen Braun, steffen.braun@braunpaschke.pl
Bitte beachten Sie auch unser Infozentrum mit einem Überblick über das polnische Arbeitsrecht.
Oberster Gerichtshof in Warschau