Eintritt in den polnischen Markt
Warschauer Stadtpräsident
Wir begleiten Sie gerne bei Ihrem Markteintritt in Polen und bieten Ihnen bei der Gründung Ihrer Personen- oder Kapitalhandelsgesellschaft u. a. die folgenden Beratungsleistungen an:
- Erstellung des Gesellschaftsvertrages
entsprechend Ihren Vorstellungen sowie den
Möglichkeiten des polnischen Rechts,
- Beurkundung des Gesellschaftsvertrages bei einem Notar Ihrer Wahl
oder bei dem Notar, mit dem wir in ständiger Zusammenarbeit stehen,
- Beratung beim Abschluss des Mietvertrages über den Geschäftsraum
Ihrer Gesellschaft,
- Beantragung sowie Einholung der statistischen REGON-Nummer beim
örtlich für den Sitz Ihrer Gesellschaft zuständigen Amt für Statistik,
- Beantragung sowie Einholung der Steueridentifikations-Nummer
(NIP) beim für den Sitz Ihrer Gesellschaft zuständigen Finanzamt,
- Registrierung Ihrer Gesellschaft als Mehrwertsteuer-Zahlerin (VAT),
- Registrierung Ihrer Gesellschaft im Landesgerichtsregister.
Ihr Vorteil als Mandant von BraunPaschke:
Beratung von in Deutschland ausgebildeten sowie im polnischen Recht kompetenten deutschen Rechtsanwälten, die sowohl in Deutschland als auch in
Polen zugelassen sind
Bei der Gründung Ihrer Gesellschaft können wir und unser Mitarbeiterteam deshalb mit den am Gründungsprozess zu beteiligenden Behörden in ganz Polen (u. a. Gerichtsregister, Finanzamt,
statistisches Amt) erfolgreich in der polnischen Sprache kommunizieren. Eine kompetente Beratung unserer Mandanten in der deutschen Sprache
liegt uns hierbei selbstverständlich sehr am Herzen.
Wir stehen Ihnen im Anschluss an die Gesellschaftsgründung sehr gerne für eine laufende Beratung Ihrer Geschäftstätigkeit in Polen zur Verfügung.
Für ausführlichere Informationen stehen wir Ihnen mit unserem Kanzleiteam jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Wir freuen uns bereits jetzt auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Kontakt:
Oberster Gerichtshof in Warschau