Restitution in Polen

Der Fraktionschef der Bürgerlichen Platform (PO - Platforma Obywatelska) hat erklärt, dass das geplante Reprivatisierungsgesetz den Zeitraum zwischen den Jahren 1944 und 1962 betreffen soll. Dies bedeutet, dass diejenigen Betroffenen, denen in diesem Zeitraum das Eigentum - vereinfacht ausgedrückt - durch den polnischen Staat entzogen wurde, Aussichten auf Wiedergutmachung haben können. Es besteht jedoch bereits bei der Frage Streit, ob lediglich Geld-Entschädigungen möglich sein sollen oder ob es auch Rückgaben in natura (Naturalrestitution) geben soll. Diese Frage ist noch nicht geklärt.

Die Geld-Entschädigung soll zwischen 15 und 20 % des verlorenen Vermögens betragen. Auch hierüber besteht jedoch noch keine Einigkeit. Sicher ist auf jeden Fall, dass nicht der Wert des ganzen verlorenen Vermögens ersetzt wird. In den betreffenden Kreisen wird indes verlangt, dass 50 bis 100 % des Wertes ausgezahlt werden soll. Die Zahlung würde in unverzinsten Raten, in einem Zeitraum von 15 Jahren, erfolgen. Die ausgestellten Wertpapiere könnten auch als solche verkauft werden.

Die genauen Voraussetzungen des künftigen Gesetzes sind zur Zeit jedoch nicht bekannt. Ungewiss ist insbesondere, wie der Kreis der Rückgabeberechtigten definiert wird. Vieles spricht dafür, dass der Berechtigte nur derjenige sein wird, der im Zeitpunkt des Vermögensverlustes die polnische Staatsbürgerschaft hatte. Dass er zugleich auch eine weitere inne hatte, macht ihn nicht zum Nicht-Berechtigten. Allerdings ist auch hier die weitere Entwicklung abzuwarten.

Höchstwahrscheinlich wird das Gesetz eine Ausschlussfrist für die Anmeldung der Forderungen festsetzen. Man spricht hier von einem Zeitraum von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes. Wird eine Forderung nach Ablauf dieser Frist geltend gemacht, wird sie aus formellen Gründen (Fristablauf) zurück gewiesen.

Daher ist es wichtig, sich bereits jetzt zu "positionieren". Es gilt die Regel: je besser die Dokumentation des verlorenen Vermögens, umso schneller und unkomplizierter die Restitution!

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

- Erstellung von Gutachten über die Möglichkeiten der Rückübertra-gung/Entschädigung im Zusammenhang mit Grundstücken, die in der Zeit nach 1945 sowie während des Bestehens der Volksrepublik Polen verlas-sen wurden sowie die entsprechende Prozeßvertretung.

 

 

Für ausführlichere Informationen stehen wir Ihnen mit unserem Kanzleiteam jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

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Ihr Ansprechpartner:

 

Herr Rechtsanwalt Adam Paschke, adam.paschke@braunpaschke.pl