Ausübung der Wirtschaftstätigkeit in einer Sonderwirtschaftszone

1. Allgemeines

Ausländische Investoren haben in Polen die Möglichkeit, ihre Wirtschaftstätigkeit in sog. Sonderwirtschaftszonen auszuüben.

Die Sonderwirtschaftszonen sollen die (sozialen) Lücken schließen, die in bestimmten Regionen dadurch entstanden sind, dass große staatliche Betriebe ihre Tätigkeit eingestellt haben. Im Gegenzug kommen die Betreiber der in den Sonderwirtschaftszonen angesiedelten Betriebe in den Genuss der sog. öffentlichen Beihilfe. Sie wird in der Form einer Steuerbegünstigung gewährt, wenn der Investor folgende Kosten getragen hat:

- für Neuinvestitionen
- Schaffung neuer Arbeitsplätze.

In Polen existieren zur Zeit (Juli 2008) 14 Sonderwirtschaftszonen. Sie befinden sich in verschiedensten Regionen des Landes.

Das Führen einer Wirtschaftstätigkeit erfolgt auf der Grundlage einer entsprechenden Genehmigung. Die Festlegung der Unternehmer, die die Genehmigung erhalten, erfolgt im Wege eines Vergabeverfahrens oder aufgrund von Verhandlungen, aufgenommen infolge einer öffentlichen Ausschreibung.

Nur diejenigen Unternehmer erhalten die öffentliche Beihilfe, denen die Genehmigung erteilt wird.

2. Umfang der öffentlichen Beihilfe: Berechnungsweise – grobe Skizzierung

Stehen die Kosten für die Neuinvestitionen/Schaffung neuer Arbeitsplätze fest, werden sie mit einem sog. „Faktor der maximalen Intensität der regionalen Investitionsunterstützung“ multipliziert. Der so errechnete Betrag ergibt den gesamten Umfang der öffentlichen (regionalen) Beihilfe.

Beispiel:

Kosten einer neuen Investition: 20.000.000 PLN
Faktor der maximalen Intensität der regionalen Investitionsunterstützung: 50 %

Ergibt: 10.000.000 PLN

Um diesen Betrag kann dann die Körperschaftsteuer gekürzt werden.

Dies ist jedoch nur eine sehr grobe Skizzierung. Die genaue Berechnungsweise hängt von den Einzelumständen des Falles ab. Aus dem Gesetz ergeben sich die Ausnahmen, Einschränkungen etc.

 


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