Möglichkeiten der Forderungsdurchsetzung unmittelbar in Polen
Als Unternehmer können Sie vor polnischen Gerichten Ihnen zustehende Forderungen gegenüber polnischen Unternehmern grundsätzlich mit Hilfe des Verfahrens in Wirtschaftssachen, des Urkundenprozesses sowie des Mahnverfahrens geltend machen.
Sowohl der Urkundenprozess als auch das Mahnverfahren, bei denen das Gericht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Zahlungsbescheide erlassen kann, sind im Vergleich zum Zivilprozess in der Form des Verfahrens in Wirtschaftssachen die schnellere und billigere Alternative.
Oberster Gerichtshof in Warschau