Kosten
Die Kosten der Geltendmachung von Forderungen durch einen deutschen oder österreichischen Unternehmer gegenüber einem Handelspartner in Polen setzen sich grundsätzlich aus den Gerichtskosten sowie den Rechtsanwaltsgebühren zusammen.
1. Gerichtskosten
Im folgenden ist beispielhaft die Höhe der Gerichtsgebühr für drei verschiedene Streitwerte dargestellt:
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Die Höhe der Gebühr bei den nachfolgenden Streitwerten in polnischen Zloty |
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10.000,- (2.410,- €) |
55.000,- (13.240,- €) |
110.000,- (26.500,- €) |
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Verfahren in Wirt-schaftssachen, incl. Mahnverfahren
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500,- Zloty (120,- €) |
2.750,- Zloty (660,- €) |
5.500,- Zloty (1.320,- €) |
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Urkundenprozess (1/4 der vollen Gebühr) |
125,- Zloty (30,- €)
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687,50 Zloty (165,- €) |
1.375,- Zloty (330,- €) |
2. Rechtsanwaltsgebühren
Die Vergütung des Rechtsanwalts wird grundsätzlich in einem Beratungs- oder Honorarvertrag festgelegt, der zwischen dem Rechtsanwalt und dem deutschen oder österreichischen Unternehmer abgeschlossen wird. Im Falle des Obsiegens erkennt das Gericht dem deutschen oder österreichischen Unternehmer die Rückerstattung der unerlässlichen Kosten seiner Rechtsverteidigung durch den Beklagten zu.
Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten der Rechtsverteidigung ergibt sich aus der entsprechenden Verordnung des Justizministers vom 28.09.2002.
Der einfache Gebührensatz beträgt bei den folgenden Streitwerten (beispielhafte Aufzählung):
- zwischen 5.000,- Zloty (1.200,- €) und 10.000,- Zloty (2.410,- €) -
1.200,- Zloty (290,- €),
- zwischen 10.001,- Zloty und 50.000,- Zloty (12.000,- €) - 2.400,-
Zloty (580,- €),
- zwischen 50.001,- Zloty und 200.000,- Zloty (48.000,- €) - 3.600,-
Zloty (870,- €),
- ab 200.001 Zloty - 7.200 Zloty (1.700,- €).
Anwaltszwang besteht in Polen grundsätzlich nur vor dem Obersten Gerichtshof (Sąd Najwyższy). Eine anwaltliche Vertretung ist jedoch in jedem Verfahren vor einem polnischen Gericht empfehlenswert, da die Gerichtssprache die polnische Sprache ist und vor polnischen Gerichten das polnische Prozessrecht zur Anwendung kommt.
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Oberster Gerichtshof in Warschau