Informationen über das Unternehmen
1. Einzelunternehmer
Wird das Gewerbe durch eine natürliche Person als Einzelunternehmer ausgeübt, ist diese verpflichtet, sich vor Aufnahme der Gewerbetätigkeit im Gewerberegister registrieren zu lassen.
Aus dem Gewerberegister ergeben sich die folgenden grundlegenden Informationen:
- Firma des Einzelunternehmers,
- Wohnsitz und Geschäftsadresse des Unternehmens,
- Steuer-Identifizierungsnummer NIP,
- Gegenstand der Gewerbetätigkeit,
- Datum des Beginns der Geschäftstätigkeit,
- Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse, sofern der Unternehmer
eine solche besitzt.
In der Praxis hat der an den oben bezeichneten Angaben Interessierte jedoch eine Hürde zu nehmen: aufgrund der Tatsache, dass das Gewerberegister durch die Gemeinde des Wohnsitzes geführt wird, muss der Wohnsitz des Einzelunternehmers bekannt sein. Im übrigen hat jeder Interessierte das Recht auf Einblick in das Gewerberegister, und das ohne Notwendigkeit einer Begründung.
2. Gesellschaften des Handelsrechtes
Die Gesellschaften des Handelsrechts unterliegen vor der Aufnahme der Gewerbetätigkeit der Eintragung in das polnische Handelsregister – das Landesgerichtsregister.
Im Unterschied zum Gewerberegister ist das Landesgerichtsregister bereits zentralisiert. Das bedeutet, das Informationen über zukünftige Vertragspartner - d. h. Auszüge aus dem Register - in jeder Abteilung des Landesgerichtsregisters, die landesweit vorhanden sind, erlangt werden können.
Aus dem vollständigen Auszug aus dem Landesgerichtsregister ergeben sich u. a. die folgenden Informationen:
- Rechtsform der Gewerbeausübung,
- Firma der Gesellschaft,
- NIP-Nummer sowie die REGON-Nummer (statistische Nummer) der
Gesellschaft,
- vorgenommene Änderungen im Register bzgl. der jeweiligen
Gesellschaft,
- Art der Vertretung,
- Gegenstand der Gewerbetätigkeit,
- Informationen über eingereichte Jahresabschlussberichte.
Oberster Gerichtshof in Warschau