Machen Sie Ihr Business in Polen zu Ihrer Erfolgsstory - wir kümmern uns um die rechtlichen Aspekte - von Anfang an
Gründen Sie Ihre polnische GmbH mit uns
Wir beraten unsere Mandanten seit 23 Jahren beim Markteintritt in Polen und im polnischen Gesellschaftsrecht.
Jetzt anrufen: + 49 / 30 - 9203 8305 08
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Mehr InformationenUnser Angebot für die Gründung Ihrer GmbH
Wir bieten Ihnen das folgende Leistungspaket für die Errichtung Ihrer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen:
Bitte beachten Sie auch das Folgende:
PESEL-Nummer
Der Geschäftsführer einer polnischen Kapitalgesellschaft und somit auch einer GmbH in Polen benötigt für die Anmeldung von Dokumenten zu bestimmten Registern, z. B. des Jahresabschlussberichtes zum polnischen Handelsregister, die sog. PESEL-Nummer. Dies ist eine statistische Nummer für natürliche Personen, die alle polnischen Staatsangehörigen besitzen. Ausländischen Staatsangehörigen kann diese PESEL-Nummer auf Antrag erteilt werden.
Elektronische Unterschrift
Darüber hinaus benötigt jeder Geschäftsführer einer polnischen GmbH eine elektronische Unterschrift, um Dokumente auf elektronischem Wege über dafür angelegte Internetportale an Behörden und Register zu übermitteln.
Transparenzregister
Das polnische Geldwäschegesetz sieht vor, dass jede neu gegründete Gesellschaft innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der tatsächlichen Eintragung in das Handelsregister die Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer an das entsprechende Register zu melden hat. Dabei ist zu beachten, dass diese Anmeldung durch den oder die Geschäftsführer der polnischen GmbH persönlich über ein spezielles Internetportal vorzunehmen ist. Die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Übermittlung der anmeldepflichtigen Daten kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1 Mio. PLN (ca. 250.000,- EUR) geahndet werden.
Wesentliche Schritte bei der Gründung Ihrer GmbH in Polen
Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Gründungsschritte bei der Errichtung einer GmbH polnischen Rechts dar.
Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht ausschließlich von einer Einmann-GmbH gegründet werden darf.
Eine GmbH des polnischen Rechts ist rechtlich sowie steuerrechtlich als Gesellschaft handlungsfähig, nachdem die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten vorgenommen wurden:
1. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH polnischen Rechts ist in der Form einer notariellen Urkunde anzufertigen.
Um den Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen, ist es jedoch nicht erforderlich, persönlich nach Polen zu reisen. Es ist zulässig, hierzu eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Da der Gesellschaftsvertrag der notariellen Beurkundung bedarf, muss die Vollmacht ebenso in dieser Form erstellt werden.
Es reicht eine durch einen Notar beurkundete Vollmacht für eine bestimmte Person in unserer Kanzlei aus (wird dies vom Notar in Deutschland gemacht, so benötigt diese Vollmacht eine Apostille sowie die Übersetzung durch einen in Polen vereidigten Übersetzer).
Gerne übersenden wir Ihnen den Text einer solchen Vollmacht, nachdem der Text des Gesellschaftsvertrages feststeht. Die beglaubigte Übersetzung der Vollmachtsurkunde können wir in Polen veranlassen.
Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages (notarielle Beurkundung bei einem Notar in Polen) entsteht die sog. GmbH in Gründung. Mit dem Zeitpunkt der Eintragung ins Landesgerichtsregister (polnisches Handelsregister) tritt die GmbH in die Rechte und Pflichten der GmbH in Gründung ein.
2. Abschluss eines Vertrages über das Geschäftslokal
Hinsichtlich des Geschäftslokals, in dem die GmbH ihre wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben beabsichtigt, ist ein Vertrag über die Nutzung dieses Lokals abzuschließen. Dies wird in der Regel ein dem polnischen Recht unterliegender Mietvertrag bzw. Untermietvertrag sein.
Dieser Rechtstitel ist erforderlich, um die Steueridentifikationsnummer NIP zu beantragen. Darüber hinaus ist die genaue Anschrift der Gesellschaft in Gründung in dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das Landesgerichtsregister anzugeben.
3. Erbringung des Stammkapitals der Gesellschaft (Bankkonto)
Nach der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ist das Stammkapital der Gesellschaft aufzubringen. Dieses kann für Bareinlagen entweder auf ein Bankkonto eingezahlt werden oder auch in bar in der Gesellschaftskasse hinterlegt werden.
Wichtig ist hierbei, dass das Stammkapital einer GmbH polnischen Rechts vor der Anmeldung zur Eintragung in das Landesgerichtsregister vollständig erbracht werden muss. Nach der Einzahlung müssen die Geschäftsführer (Vorstandsmitglieder) der Gesellschaft eine entsprechende Erklärung abgeben, die dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Landesgerichtsregister beizufügen ist.
In diesem Zusammenhang wäre es empfehlenswert, zu prüfen, ob Ihre Hausbank in Deutschland, Österreich oder der Schweiz eine Tochtergesellschaft in Polen besitzt oder mit einer Bank in Polen kooperiert. Dann bestünde die Möglichkeit, die für die Eröffnung des Bankkontos erforderlichen Formalitäten, insbesondere auch die Leistung der Musterunterschrift des Geschäftsführers, im Beisein eines Bankmitarbeiters in einer Bankfiliale in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zu erledigen.
Wenn die Zusammenarbeit mit einer polnischen Bank ohne Verbindungen nach Deutschland, Österreich oder der Schweiz angestrebt wird, dann wäre mit der jeweiligen Bank in Polen das entsprechende Procedere zu klären.
4. Mindeststammkapital
Das Stammkapital einer zu gründenden GmbH polnischen Rechts hat mindestens 5.000,- PLN zu betragen, was ca. 1.250,- Euro entspricht.
Ihre Herausforderungen auf dem polnischen Markt
Das polnische Gesellschaftsrecht.
In Polen gelten - wie in anderen EU-Staaten auch - die Vorgaben aus Brüssel. Der Teufel steckt aber im sprichwörtlichen Detail. Deshalb können Sie nicht alles, was Sie von Ihrem Heimatmarkt kennen, 1:1 auch in Polen umsetzen. Hier heisst es, genau hinzuschauen, um später keine bösen & kostspieligen Überraschungen zu erleben.
Die polnische Sprache in der Kommunikation.
Die Amtssprache in Polen ist polnisch. Eine sehr schöne und gleichzeitig schwierige Sprache. Zumindest für deutsche Muttersprachler. Auf der anderen Seite spricht nicht jeder polnische Geschäftspartner & Geschäftsführer ausreichend deutsch oder englisch. Lassen Sie sich deshalb von jemandem begleiten, der beide Sprachen versteht & auch aktiv spricht.
Die unterschiedlichen Kulturen.
Wer ausschließlich auf die Landkarte schaut, wird davon ausgehen, dass die Unterschiede wohl so groß nicht sein können. Wer sich hingegen genauer mit Land & Leuten beschäftigt, wird schnell feststellen, dass es in einigen Bereichen eine andere Herangehensweise gibt. Nicht besser oder schlechter, nur anders. Und das betrifft auch die Arbeits- und Geschäftswelt.
BPN überzeugt durch hohe Zuverlässigkeit, Transparenz und ein ausgeprägtes Serviceverständnis.
Seit unserer Gründung begleitet uns BPN partnerschaftlich und engagiert - die Unterstützung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für unseren bisherigen Weg. Besonders hervorzuheben ist der persönliche Einsatz, den das Team zeigt, um unsere Interessen bestmöglich zu vertreten. Wir schätzen die offene Kommunikation und das lösungsorientierte Handeln sehr.
Natalia Kress // Managing Director SeaRenergy sp. z o. o.
Sie benötigen weitere Unterstützung im polnischen Gesellschaftsrecht?
Gerne helfen wir Ihnen bei den folgenden Themen:
Gründung von Tochtergesellschaften
Investitions- und M&A-Beratung in Polen
Änderung von Gesellschaftsverträgen
Geschäftsführer polnischer Kapitalgesellschaften
Lösung von Konflikten in der Gesellschaft
Liquidation von Tochtergesellschaften
Die schnelle und unkomplizierte Beratung und Ausführung begeistern uns immer wieder.
Seit der Unternehmensgründung arbeiten wir mit der Kanzlei BPN zusammen und konnten uns bereits mehrfach von der Qualität und Kompetenz der Leistungen überzeugen. Insbesondere die Unterstützung bei Angelegenheiten im Gewerberecht sowie bei der Vertragsgestaltung war die Umsetzung der Kanzlei BPN maßgeblich entscheidend.
Markus Bankwitz // CEO MUGLER POLSKA sp. z o. o.
Bekannt aus
MKG - Mit kollegialen Grüßen

AK - Anwalt und Kanzlei

Arbeit und Arbeitsrecht

Springer Fachmedien IT-Director

VDBUM - Magazin der Baubranche

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Sie vereinbaren mit uns ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir uns kennenlernen und eine Ersteinschätzung vornehmen.
Angebot
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Unterstützung
Wir setzen gemeinsam die besprochene Strategie um - entweder im Rahmen der Beratung und/oder der Prozessvertretung.
Wir schätzen die Professionalität, die Expertise und die zielgerichtete Kommunikation. Ein großes Dankeschön an das Team von BPN!
Wir suchten Hilfe, wir fanden Hilfe. Mittlerweile besteht zwischen der Kanzlei BPN und uns seit Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. BPN berät und unterstützt uns im polnischen Wirtschaftsrecht vor allem im Gesellschafts- und Vertragsrecht einschließlich Prozessvertretung in Polen.
Thomas Beeneken // Geschäftsführer, Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH, Hannover im August 2025
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Unsere Kanzlei befindet sich in Warschau im Stadtteil Mokotów, der in südlicher Richtung an das Stadtcentrum angrenzt. Sie können uns deshalb in wenigen Minuten mit dem Taxi erreichen, egal, ob Sie mit dem Zug anreisen oder mit dem Flugzeug (Airport Lotnisko Chopina).
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