Unsere Kanzlei verfügt über eine Prozessabteilung, in der Sie sowohl von deutschen Rechtsanwälten als auch von deutschsprachigen polnischen Anwälten mit jahrelanger Gerichtserfahrung betreut werden.
Wir führen Ihren Gerichtsprozess vor Gerichten sowohl in Warschau als auch landesweit in Polen in der polnischen Sprache und informieren Sie in der deutschen Sprache jederzeit umfassend über den Stand Ihres Gerichtsverfahrens gegen Ihren polnischen Schuldner.
Anwaltszwang besteht in Polen grundsätzlich nur vor dem Obersten Gerichtshof (Sąd Najwyższy). Eine anwaltliche Vertretung ist jedoch in jedem Verfahren vor einem polnischen Gericht empfehlenswert, da die Gerichtssprache die polnische Sprache ist und vor polnischen Gerichten das polnische Prozessrecht zur Anwendung kommt.
Unser Beratungsangebot umfasst insbesondere:
- das Inkasso in Polen – die außergerichtliche Durchsetzung von Forderungen (u. a. die Erstellung außergerichtlicher Zahlungsaufforderungen, außergerichtliche Verhandlungen mit dem Schuldner, das Ausarbeiten von außergerichtlichen Vergleichsverträgen),
- die Prozessvertretung vor allen polnischen Gerichten,
- die Vornahme von Maßnahmen der Verjährungsunterbrechung,
- die Vertretung bei der Vollstreckung eines ausländischen Urteils oder Kostenfestsetzungsbeschlusses aufgrund der Bestimmungen der Brüssel-I-VO (VO 44/2001),
- die Vertretung bei der Vollstreckung eines ausländischen Urteils oder Kostenfestsetzungsbeschlusses aufgrund der Bestimmungen der Neufassung der Brüssel-I-VO (VO 2015/2012),
- die Vertretung in der Zwangsvollstreckung von Europäischen Vollstreckungstiteln,
- die Vertretung in der Zwangsvollstreckung von Europäischen Zahlungsbefehlen im Europäischen Mahnverfahren,
- die Betreuung während des Verfahrens der Zwangsvollstreckung polnischer Urteile,
- die Vertretung im Insolvenzverfahren auf der Gläubigerseite (Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren, Teilnahme an der Gläubigerversammlung, Feststellungsprozess gegenüber dem Insolvenzverwalter).
Vielleicht „schlummern“ aber auch bei Ihnen bereits durch ein Gericht in Deutschland bzw. Österreich oder Polen rechtskräftig festgestellte Forderungen (z. B. Versäumnisurteile), die noch nicht in die Zwangsvollstreckung gegenüber dem polnischen Schuldner in Polen übergeleitet wurden und die Sie bereits in Ihrem Archiv abgelegt haben?
Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen sehr gerne mit unserer Erfahrung zur Verfügung, um die notwendigen Schritte für die Beitreibung der Schulden in Polen einzuleiten.
Gerne übersenden wir Ihnen unser Vergütungsverzeichnis!
Bei der Abrechnung unserer Leistungen insbesondere im Bereich der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Forderungsbeitreibung, der Abwehr von außergerichtlich oder bereits gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen oder der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Ihres polnischen Schuldners lehnen wir uns an das in Deutschland geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.
Das bedeutet für Sie, dass Sie bei den vor polnischen Gerichten zu führenden Prozessen oder bei den vor polnischen Behörden (u. a. Finanzamt, Sozialversicherungsanstalt) angestrengten Verfahren von Anfang an Klarheit über die anwaltlichen Gebühren haben.
Organisation des polnischen Rechtswesen (Gerichte & Anwälte).
Rufen Sie uns an (D: 0049.30.920383-0508 oder PL: 0048.22.8542910) oder senden Sie uns eine Nachricht!
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