Vergütung

Welche Vergütungssysteme sieht das polnische Arbeitsrecht vor?

Die Vergütung ist ihrer Rechtsnatur nach die vom Arbeitgeber zu erbringende Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeit. Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer eine Vergütung nur für die tatsächlich geleistete Arbeit zu. Für die Zeit, in der der Arbeitnehmer keine Arbeit erbringt, behält der Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltfortzahlung nur in den gesetzlich vorgesehen Fällen (z. B. während einer Krankheit des Arbeitnehmers oder eines vom Arbeitgeber zu verantwortenden Stillstandes).

Die Vergütungssysteme enthalten eine bestimmte Art der Festlegung der Vergütungshöhe, die abhängig ist von der jeweiligen Art der Ermittlung des Arbeitswertes. Aus den arbeitsrechtlichen Vorschriften ergeben sich hinsichtlich der Wahl eines Vergütungssystems keine Einschränkungen, so dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes die Bemessung der Arbeitsvergütung frei vereinbaren können.

Unterschieden werden vor allem das Zeitlohn-, das Akkordlohn- sowie das Provisionssystem. Beim Zeitlohnsystem erhält der Arbeitnehmer das Entgelt aufgrund von in Zeiteinheiten ausgedrückten Sätzen (Stunden-, Tages- oder Monatslohn). Im Rahmen des Akkordlohnsystems ist die Bezahlung hingegen vom erzielten Arbeitsergebnis in Abhängigkeit der am jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Arbeitsnormen abhängig. Beim Provisionssystem ist die Höhe der Vergütung abhängig vom Erfolg der erbrachten Arbeit und wird in der Regel in Prozenten im Vergleich zum erreichten Erfolg ausgedrückt (z. B. 20% vom Jahresumsatz).

Sehr häufig werden in der Praxis die genannten Vergütungssysteme miteinander kombiniert, z. B. das Zeitlohnsystem mit dem Provisionssystem. Der Arbeitnehmer erhält dann ein sog. Fixum in einer bestimmten Höhe sowie einen Betrag, der von der Qualität der erbrachten Arbeit abhängig ist.

Das Arbeitsentgelt setzt sich aus einer Grundvergütung (entsprechend dem oder den gewählten Vergütungssystemen) und zusätzlichen Bestandteilen zusammen, die z. B. vom ausgeübten Beruf und der jeweiligen Branche abhängig sind. Darüber hinaus gehören zu den Entgeltbestandteilen auch die zusätzlich vom Arbeitgeber zu zahlende Vergütung für Nachtarbeit oder für Arbeit in Überstunden.

Stand der Informationen: 08. Januar 2015
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