Arbeitsrechtliche Due Diligence

Die arbeitsrechtliche Due Diligence im polnischen Recht

Einführung

Im Vorfeld geplanter Unternehmenstransaktionen ist es für den Investor unerlässlich, sich so genau wie möglich mit dem Zielunternehmen auseinanderzusetzen, unabhängig davon, ob die Transaktion als share deal oder als asset deal verwirklicht wird. Im Rahmen einer Due Diligence gilt es deshalb, sich ein detailliertes Bild von der zu erwerbenden Gesellschaft oder dem Betrieb zu verschaffen, der Gegenstand des Geschäftsabschlusses sein soll. Nur wenn der Investor den Informationsvorsprung des Veräußerers durch die Aufdeckung von wesentlichen Risiken in den einzelnen Unternehmensbereichen zu einem erheblichen Teil ausgleichen kann, hat er die Möglichkeit, seine Position in den Verkaufsverhandlungen zu stärken und einen für beide Seiten akzeptablen Kaufpreis zu vereinbaren.

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Ermittlung von Risiken im arbeitsrechtlichen Bereich

Im arbeitsrechtlichen Teil einer Unternehmens-Due Diligence gilt es deshalb, die Risiken aufzudecken, die mit der Übernahme und Weiterbeschäftigung des beim Veräußerer angestellten Personals verbunden sind. Empfehlenswert ist es, in der dem Veräußerer zu übergebenden Anforderungsliste im arbeitsrechtlichen Bereich die Bitte nach allgemeinen Informationen über die Beschäftigungsstruktur (Dienstalter, Jahresverdienst, Funktion, Vollzeit/Teilzeit, Beschäftigung aufgrund von Arbeitsverträgen, Zusammenarbeit aufgrund von zivilrechtlichen Verträgen) voranzustellen.

Schlüsselpersonal (Geschäftsführer und leitende Angestellte)

Diesem Überblick sollten sich dann detaillierte Informationen über die Anstellungsverträge der Organmitglieder (Mitglieder des Vorstands einer GmbH – Geschäftsführer – bzw. einer AG polnischen Rechts) sowie der wichtigsten Mitarbeiter im Unternehmen (Hauptbuchhalter, Abteilungs- und Bereichsleiter) anschließen. Hier richtet sich die Prüfung vor allen Dingen auf die Frage, welche zusätzlichen Vergütungsbestandteile zwischen dem Schlüsselpersonal und dem Veräußerer vereinbart wurden und, ob der Veräußerer diesen Mitarbeitern bestimmte Leistungen zugestanden hat, die nach einem Unternehmensverkauf eine Belastung für den Erwerber darstellen können. In Betracht kommen hier sowohl entsprechende zusätzliche Abfindungen für den Fall einer Auflösung des Beschäftigungsvertrages nach einer Unternehmensveräußerung im Wege des share deals als auch die Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen als die im polnischen Arbeitsrecht vorgesehenen Zeiträume.

Mitarbeiter / Unternehmensbelegschaft

Weiterhin benötigt der Investor umfangreiche Informationen über den Inhalt der Beschäftigungsverträge mit den Mitarbeitern, die nicht zum Schlüsselpersonal gerechnet werden. Bei der Prüfung dieser Unterlagen geht es um die Feststellung, ob bestimmte Mitarbeiter Wettbewerbsverboten unterliegen, ob Vereinbarungen über Gewinnbeteiligungen getroffen wurden oder auch, ob betriebliche Alters-versorgungsprogramme durch den Erwerber in der Zukunft zu berücksichtigen sind.

Darüber hinaus sind alle im Unternehmen des Veräußerers geltenden innerbetrieblichen Regelungen auf Bestimmungen zu untersuchen, die den Arbeitnehmern Leistungen versprechen, die über die im polnischen Arbeitsrecht enthaltenen Ansprüche hinausgehen. Es handelt sich hier sowohl um die Arbeitsordnung, die Vergütungsordnung sowie die Ordnung über den betrieblichen Sozialfonds als auch um alle sonstigen mit den Arbeitnehmervertretungen abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge.

Außerdem sollte sich der Erwerber eine genaue Übersicht über die im Zielunternehmen aufgetretenen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verschaffen. Zu einer umfassenden Risikoprüfung im Rahmen der arbeitsrechtlichen Due Diligence gehört auch die Feststellung, ob es im Zeitpunkt der Vorbereitung der geplanten Transaktion Streitigkeiten zwischen der Zielgesellschaft und ihren Mitarbeitern gibt bzw., ob es zu entsprechenden gerichtlichen Auseinandersetzungen in den vergangenen Jahren gekommen ist. Zu beachten ist, dass sich finanzielle Belastungen auch als Ergebnis von Kontrollen der Staatlichen Arbeitsinspektion aufgrund von nachgewiesenen Verletzungen von arbeitsrechtlichen Vorschriften, z. B. über die Arbeitszeit, ergeben können.

Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern

Im Zusammenhang mit der geplanten Unternehmenstransaktion sollte der Investor vom Veräußerer detaillierte Informationen über Sozialpakete verlangen, die mit den beim Veräußerer tätigen Gewerkschaften abgeschlossen wurden. Diese Vereinbarungen enthalten in der Regel eine Beschäftigungsgarantie für die Mitarbeiter sowie das Verbot einer Änderung der Arbeits- und Vergütungsbedingungen der Belegschaft für einen bestimmten Zeitraum nach der Übernahme der Anteile bzw. Aktien oder dem Betriebsübergang. Darüber hinaus ergeben sich nicht selten aus dem Inhalt dieser Sozialverträge auch einmalige Zahlungen zugunsten der Mitarbeiter aufgrund der Änderungen auf der Eigentümer-/Arbeitgeberseite. Sozialpakete und Beschäftigungsgarantien sind sowohl bei Unternehmensübernahmen im Rahmen von Privatisierungen der Öffentlichen Hand als auch bei Unternehmenstransaktionen im privaten Wirtschaftssektor zu beachten.

Stand der Informationen: 07. Januar 2015
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Deutscher Rechtsanwalt berät in Warschau im polnischen Recht.

Steffen Braun ist deutscher Rechtsanwalt und verfügt über langjährige Erfahrung in der M&A-Beratung, insbesondere an der Schnittstelle des polnischen Arbeits- und Gesellschaftsrechtes.

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Beratung bei Unternehmenstransaktionen ist Vertrauenssache!

Wir stehen Ihnen für die Durchführung einer Due Diligence mit unserer Erfahrung und unserem Wissen sehr gerne zur Verfügung.

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