Arbeitszeit

Sieht das polnische Arbeitsrecht eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit vor?

Welche allgemeinen Regelungen über die Arbeitszeit enthält das polnische Arbeitsrecht?

Als Arbeitszeit gilt grundsätzlich die Zeit, in der der Arbeitnehmer im Betrieb oder an einem anderen zur Arbeitsverrichtung vorgesehenen Ort dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Das polnische Arbeitsgesetzbuch enthält so genannte Arbeitszeitsysteme. Darunter sind die gesetzlichen Vorschriften zu verstehen, die jeweils einen bestimmten zeitlichen Rahmen für einzelne Arten von Arbeit aufstellen. Jeder Arbeitnehmer ist einem der aufgeführten Zeitsysteme zuzuordnen. Bei der Auswahl der entsprechenden (arbeits-)zeitlichen Rahmenbedingungen sind vor allem der Charakter der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeit sowie die Produktionserfordernisse des jeweiligen Unternehmens zu berücksichtigen.

Der Gesetzgeber sieht für die meisten Zeitsysteme eine durchschnittliche 5-Tage-Arbeitswoche vor. Während des Abrechnungszeitraumes kann der Arbeitnehmer somit entsprechend dem prognostizierten Arbeitsanfall in einigen Wochen 6 Tage, in anderen hingegen nur 3 oder 4 Tage beschäftigt werden. In jedem Zeitsystem ist nach entsprechenden Änderungen im Arbeitsgesetzbuch die Verlängerung des Abrechnungszeitraumes auf bis zu 12 Monate zulässig, wenn dies durch objektive oder technische Gründe oder durch die Organisation der Arbeit begründet ist.

[divider type=“divider“]

Ausgewählte Arbeitszeitsysteme

System der Grundarbeitszeit

Grundsätzlich darf die Arbeitszeit 8 Stunden am Tag und durchschnittlich 40 Stunden in der Woche in einer durchschnittlichen 5-tägigen Arbeitswoche nicht überschreiten. Von diesen Bestimmungen kann nur abgewichen werden, wenn das Arbeitsgesetzbuch oder andere Vorschriften dies ausdrücklich zulassen.

System der erweiterten Arbeitszeit

Im Unterschied zum System der Grundarbeitszeit erlaubt dieses Arbeitszeitsystem die Beschäftigung der Arbeitnehmer an bis zu 12 Stunden am Tag, wenn die Art oder die Organisation der Arbeit dies erfordern. Das Gesetz enthält keinen Hinweis, welche Art oder Organisation der Arbeit die Einführung dieses Zeitsystems ermöglichen. Die Arbeitszeit darf ebenfalls durchschnittlich 40 Stunden in der Woche in einer durchschnittlichen 5-tägigen Arbeitswoche nicht überschreiten.

System der aufgabenorientierten Arbeitszeit

Die Arbeitszeit kann in den durch die Art oder die Organisation der Arbeit sowie den Ort der Arbeitsausführung begründeten Fällen durch das Ausmaß der zu erfüllenden Aufgaben bestimmt werden. Dieses Zeitsystem ermöglicht es, sowohl die tägliche als auch die wöchentliche Arbeitszeit in einem gewissen Rahmen flexibel zu gestalten.

Die vom Arbeitnehmer zu erledigenden Aufgaben müssen vom Arbeitgeber jedoch so festgesetzt werden, dass sie der Arbeitnehmer im zeitlichen Rahmen der Grundarbeitszeit (acht Stunden am Tag, durchschnittlich 40 Stunden in der Woche, in einer durchschnittlichen 5-Tage-Arbeitswoche) erfüllen kann.

Die Einführung dieses Zeitsystems wird vor allem durch Aufgaben begründet, die unabhängig von der im Betrieb üblichen Arbeitszeit ausgeführt werden können und bei denen die Notwendigkeit einer Festsetzung des Beginns und des Endes der Arbeitszeit nicht gegeben ist (Außendienstmitarbeiter). Darüber hinaus ist die Anwendung der aufgabenorientierten Arbeitszeit dann möglich, wenn es schwierig ist, von vornherein den jeweiligen Arbeitsbedarf genau festzulegen. Dies betrifft z. B. Arbeiten, die in Abhängigkeit von atmosphärischen Bedingungen zu erbringen sind.

[divider type=“divider“]

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Das polnische Arbeitsgesetzbuch stellt im Vergleich zu entsprechenden Regelungen im deutschsprachigen Raum in einem etwas bescheideneren Umfang Möglichkeiten zur Verfügung, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten.

Wie funktioniert die Gleitzeit in Polen?

Das Wesen der Gleitzeit besteht darin, dass die tägliche Arbeitszeit in eine Kernzeit sowie eine Gleitzeit unterteilt wird. Die Kernzeit beschreibt die Zeitspanne, in der alle Arbeitnehmer anwesend sein müssen. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit wird hier durch die Gestaltung der Ein- und Ausgleitphase erreicht.

Das bisherige Problem in Polen bestand darin, dass der Arbeitszeit-Tag als 24 aufeinanderfolgende Stunden definiert wurde, beginnend mit der Stunde, in der der Arbeitnehmer seine Arbeit aufgenommen hat. Zeitliche Gestaltungen, bei denen es an einem Tag im Vergleich zum Vortag zu einer Vorverlegung des Arbeitszeitbeginns kam, führten dazu, dass die Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit an dem jeweiligen Arbeitszeit-Tag Arbeit in Überstunden bedeutete.

Nach entsprechenden Änderungen im Arbeitsgesetzbuch kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, innerhalb einer festgelegten Zeitspanne selbst zu bestimmen, wann der Arbeitnehmer mit der Arbeit beginnen will (Eingleitphase). Die wiederholte Aufnahme der Arbeit innerhalb des selben Arbeitszeit-Tages stellt nunmehr keine Arbeit in Überstunden mehr dar. Zu beachten ist hier, dass diese Gleitzeitregelungen nicht von Gesetzes wegen gelten, sondern in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern im Unternehmen eingeführt und festgelegt werden müssen.

Stand der Informationen: 06. Januar 2015
[divider type=“divider“]

[button target=“_self“ size=“normal“ style=““ class=“btn_red“ link=“https://deutscher-rechtsanwalt-polen.de/polnisches-arbeitsrecht/“]Hier erhalten Sie mehr Informationen über das polnische Arbeitsrecht.[/button]
[divider type=“divider“]

Sie suchen einen Anwalt für die Beratung im polnischen Arbeitsrecht?

[raw]
[tfuse_contactform tf_cf_formid=“0″]
[/raw]
[divider type=“divider“]