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Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit ist die Begleitung unserer Mandanten bei der Realisierung ihrer Bauvorhaben in Polen sowie bei bau- und umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Vorbereitung baurechtlicher Anträge und vertreten unsere Mandanten in den Verfahren vor den Behörden der Bauverwaltung.
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Unsere Beratung umfasst insbesondere:
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- Erstellung oder Prüfung von Verträgen über die Realisierung von Bauvorhaben zwischen dem Auftraggeber und dem Bauunternehmen,
- Beratung über die Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrages über die Realisierung von Bauvorhaben,
- Beratung im Zusammenhang mit Baumängeln sowie Durchsetzung von entsprechenden Ansprüchen gegenüber dem verantwortlichen Bauunternehmen,
- die Prüfung und Erstellung von Generalunternehmerverträgen,
- die Beratung und Vertretung bei Angelegenheiten der Architektenhaftung,
- Begleitung von Ingenieurgesellschaften bei der Planung von Investitionen in Polen.
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[button target=“_self“ size=“normal“ style=““ class=“btn_red“ link=“https://deutscher-rechtsanwalt-polen.de/baurecht-in-polen/“]Hier erfahren Sie mehr über das polnische Baurecht.[/button]
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Sie suchen einen Anwalt für die Beratung im polnischen Baurecht?
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