Polnisches Rechtswesen

Übersicht über die Organisation des polnischen Rechtswesens

Wer in Polen seine Rechte vor einem Gericht durchsetzen möchte, dem stehen zum einen die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie zum anderen der Oberste Gerichtshof in Warschau zur Verfügung.

Rechtsberatung im polnischen Recht bieten die Vertreter von zwei Rechtsberufen an: die Anwälte (adwokat) sowie die Rechtsberater (radca prawny). Rechtssuchende aus Deutschland können sich darüber hinaus an deutsche Rechtsanwälte wenden, die ihren Kanzleisitz in Polen haben, aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung als ausländische Juristen bzw. europäische Rechtsanwälte im polnischen Recht beraten dürfen sowie vor polnischen Gerichten die Interessen ihrer Mandanten vertreten können.

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Organisation der polnischen Gerichte

Die polnische Verfassung sieht vor, dass die Rechtspflege durch die allgemeinen Gerichte (sądy powszechne) der Zivil-und Strafgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichte (sądy administracyjne) sowie den Obersten Gerichtshof (Sąd Najwyższy) wahrgenommen wird.

Die Zivilgerichtsbarkeit unterteilt sich in die Amtsgerichte (sądy rejonowe), die in Verfahren mit einem Streitwert von bis zu 75.000,- PLN (ca. 18.000,- EUR) sachlich zuständig sind und die Landgerichte (sądy okręgowe), die sich mit Verfahren beschäftigen, in denen der Streitwert den oben genannten Betrag überschreitet. Entscheidungen in Verfahren, die vor dem Amtsgericht eingeleitet wurden, können in der zweiten Instanz durch das Landgericht überprüft werden. Als Gericht der zweiten Instanz für Verfahren, die vor einem Landgericht begonnen haben, steht das Berufungsgericht (sąd apelacyjny) zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Entscheidungen der Gerichte der II. Instanz durch den Obersten Gerichtshof überprüfen zu lassen. Dies ist z. B. dann möglich, wenn der Ausgang eines Verfahrens grundsätzliche Bedeutung hat oder eine einheitliche Rechtsprechung in Polen gesichert werden soll.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit unterteilt sich in die Verwaltungsgerichte der einzelnen Woiwodschaften als erstinstanzliche Gerichte und das Oberste Verwaltungsgericht in Warschau (Naczelny Sąd Administracyjny), das unter anderem als Berufungsinstanz Entscheidungen der Verwaltungsgerichte überprüft.

In den Gerichten der oben vorgestellten Gerichtsbarkeiten sprechen gegenwärtig etwa 10.000 Richter Recht.

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Rechtsberatung im polnischen Recht

Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung bieten sowohl die polnischen Anwälte, die polnischen Rechtsberater und nicht zuletzt deutsche Rechtsanwälte an, die ihren ständigen Kanzleisitz in Polen haben.

Das polnische Rechtswesen leistet sich noch eine Zweiteilung der Rechtsberufe, die bis auf eine Ausnahme dasselbe Leistungsspektrum an Rechtsberatungsdienstleistungen anbieten dürfen. Während der Anwalt seine Auftraggeber in allen Verfahren vor allen Gerichten in Polen vertreten darf, ist der Rechtsberater von einer Verteidigung seiner Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten ausgeschlossen. Zu beachten ist ein weiterer Unterschied zwischen dem polnischen Anwalt und seinem Kollegen, dem Rechtsberater. Letzterer kann seine Beratungsleistungen auch auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages mit einer Behörde oder einem Wirtschaftsunternehmen erbringen. Der polnische Anwalt kann hingegen lediglich auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrages mit seinen Mandanten zusammenarbeiten.

Diese Zweiteilung der beiden Rechtsberufe hat historische Gründe. Im Jahr 1961 wurde durch einen Beschluss des Ministerrates die Rechtsberatung zugunsten von Staatsbetrieben und staatlichen Banken Rechtsberatern zugewiesen, die in diesen staatlichen Einheiten zu beschäftigen waren. Bestimmte Dienstleistungen wie die Beratung und Vertretung von Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten oder auch die Beratung in familienrechtlichen Sachen (bis zum Jahr 2007) waren in der Folgezeit lediglich den polnischen Anwälten erlaubt.

Der deutsche Rechtsanwalt, der sich für eine ständige Beratungspraxis in Polen entschieden hat, ist entweder bei der örtlich für den Kanzleisitz zuständigen Selbstverwaltungsorganisation der polnischen Anwälte (regionale Anwaltskammer – Okręgowa Rada Adwokacka) oder bei der entsprechenden Kammer der Rechtsberater (Okręgowa Izba Radców Prawnych) registriert. Er hat dieselben Rechte und Pflichten wie der jeweilige polnische Kollege, mit der Konsequenz, das der bei den Rechtsberatern gemeldete deutsche Rechtsanwalt in Polen keine strafrechtlichen Mandate betreuen darf.

Gegenwärtig üben in Polen ungefähr 11.000 polnische Anwälte und ca. 27.000 Rechtsberater ihren Beruf aus.

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Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen

In Polen gibt es gegenwärtig 283 Amtsgerichte, 45 Landgerichte sowie 11 Berufungsgerichte.

Landgerichte in Polen

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Berufungsgerichte in Polen

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Oberster Gerichtshof in Polen

Der Oberste Gerichtshof hat seinen Sitz in der Hauptstadt Warschau und stellt sich hier in der englischen Sprache vor.

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Wünschen Sie eine Beratung im polnischen Recht?

Benötigen Sie einen Anwalt für die Vertretung Ihrer Interessen vor einem polnischen Gericht?

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