Honorar

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silberner Paragraph Geldscheine

Wir gehen im Bereich der Honorierung anwaltlicher Dienstleistungen neue Wege. Bei uns können Sie wählen: entweder Beratung zu unseren gewöhnlichen Stundensätzen oder im Rahmen unserer Beratungspakete.

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Allgemeine Rechtsberatung

Unsere Kanzlei bietet Ihnen verschiedene Beratungspakete an, die eine Abrechnung der uns übertragenen Aufgaben im Bereich der Allgemeinen Rechtsberatung zu attraktiven Stundensätzen und somit zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis ermöglicht.

Allgemeine Rechtsberatung bedeutet hierbei die Erbringung von Beratungsleistungen insbesondere im polnischen Wirtschaftsrecht, im polnischen Arbeitsrecht sowie im polnischen Vergaberecht (ohne die streitige Vertretung vor polnischen Gerichten oder Behörden).

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Jedes Beratungspaket enthält eine bestimmte Anzahl von Stunden, die Sie innerhalb eines Quartals (drei Monate) für die Allgemeine Rechtsberatung in Anspruch nehmen können.

Gegenwärtig haben Sie die Wahl zwischen fünf Beratungspaketen, die Ihnen 10 Stunden (Paket Q 10), 20 Stunden (Paket Q 20), 30 Stunden (Paket Q 30), 40 Stunden (Paket Q 40) oder 50 Stunden (Paket Q 50) im Quartal für die Rechtsberatung zur Verfügung stellen. Dabei können Sie entsprechend Ihrem Beratungsbedarf entscheiden, in welchem Monat des Quartals Sie welche Anzahl von Stunden für unsere Beratungsleistungen nutzen möchten.

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Jedes Beratungspaket sieht dabei für die Abrechnung einen eigenen, attraktiven Stundensatz vor. Dabei gilt der Grundsatz: je mehr Stunden im jeweiligen Beratungspaket enthalten sind, desto geringer ist der im jeweiligen Paket bereit gestellte Stundensatz. Das bedeutet, dass wir Ihnen die Abrechnung unserer Leistungen in den Beratungspaketen Q 40 und Q 50 zu den attraktivsten Stundensätzen anbieten können.

Darüber hinaus enthalten unsere Beratungspakete tolle Rabatte auf unser Honorar im Bereich der Prozessvertretung sowie der Wahrung Ihrer Interessen vor polnischen Behörden. Auch hierbei gilt: je mehr Stunden im jeweiligen Beratungspaket enthalten sind, desto größer ist der Rabatt, den wir Ihnen zur Verfügung stellen können.

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Sie können bei Inanspruchnahme unserer Beratungspakete Ihre Kosten für die Rechtsberatung in Polen in einem erheblichen Maße verringern.

Dies betrifft insbesondere die Abrechnung unserer Leistungen im Rahmen einer ständigen Rechtsberatung aufgrund der Beratungspakete Q 30, Q 40 oder Q 50. Aber auch die Beauftragung unserer Kanzlei mit einzelnen, gegenständlich abgrenzbaren Aufträgen aufgrund der Beratungspakete Q 10 oder Q 20 rechnet sich für Sie.

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Für bestimmte Beratungsleistungen im Bereich der Allgemeinen Rechtsberatung können wir Ihnen attraktive Pauschalbeträge anbieten.

Das betrifft u. a. die Gründung und die Umgestaltung von Gesellschaftendes polnischen Handelsrechtes sowie die Recherche von Adressen beim zuständigen Büro des polnischen Innenministeriums.

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Prozessvertretung

Bei der Abrechnung unserer Leistungen insbesondere im Bereich der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Forderungsbeitreibung, der Abwehr von außergerichtlich oder bereits gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen oder der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Ihres polnischen Schuldners lehnen wir uns an das in Deutschland geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.

Das bedeutet für Sie, dass Sie bei den vor polnischen Gerichten zu führenden Prozessen oder bei den vor polnischen Behörden (u. a. Finanzamt, Sozialversicherungsanstalt) angestrengten Verfahren von Anfang an Klarheit über die anwaltlichen Gebühren haben.

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Sie suchen Beratung im polnischen Recht zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis?

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