Immobilienerwerb

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die umfassende Beratung bei der Investition in Gewerbe- und Wohnimmobilien in Polen.

Hier stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung sowohl beim Erwerb Ihrer Immobilie als auch in der gesamten Phase der Projektentwicklung zur Seite.

Wir unterstützen Sie gerne in den folgenden Bereichen:

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  • Gründung von Objektgesellschaften für den Erwerb von einzelnen Bestandsimmobilien bzw. Projektentwicklungen,
  • Durchführung einer immobilienrechtlichen Due Dilligence vor Erwerb Ihres Investitionsobjektes – u. a. Prüfung des Grundbuches und des Grundstücks- und Gebäuderegisters, Vorhandensein eines örtlichen Flächennutzungsplanes bzw. Prüfung des Studiums der Planungsbedingungen, Möglichkeit der Umwandlung von Acker- in Bauland, Prüfung des Vorhandenseins von Vorkaufsrechten zugunsten der Gemeinde,
  • Verhandlungen mit den Betreibern von Versorgungsleitungen, die sich auf dem zu erwerbenden Grundstück befinden und die beabsichtigte Investition behindern,
  • Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer über die Bedingungen des Erwerbs Ihrer Gewerbeimmobilie,
  • optimalen Gestaltung der beim Grundstückserwerb erforderlichen Verträge unter rechtlichen sowie steuerrechtlichen Gesichtspunkten: Vorvertrag und Hauptkaufvertrag,
  • Beratung beim beabsichtigten Erwerb von denkmalgeschützten Immobilien.

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[button target=“_self“ size=“normal“ style=““ class=“btn_red“ link=“https://deutscher-rechtsanwalt-polen.de/immobilienerwerb-polen/“]Einzelheiten zum Immobilienerwerb in Polen.[/button]
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Sie suchen einen Anwalt für die Beratung beim Erwerb einer Immobilie in Polen?

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