Urheberrecht

Beratung im polnischen Urheberrecht

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Das polnische Urheberrecht gehört zu den Rechtsgebieten, auf die der technische Fortschritt einen enormen Einfluss hat. Gab es vor einigen Jahren lediglich die Möglichkeit, z. B. Bücher in der klassischen Form zu kopieren, können heute Druckerzeugnisse in elektronischer Form ohne Probleme vervielfältigt und verteilt werden. Wurden Musikaufnahmen früher von Schallplatten oder Kassetten auf andere Tonträger überspielt, werden heute Musikvideos aus dem Internet heruntergeladen oder in Internet-Tauschbörsen in zum Teil illegaler Weise zur Verfügung gestellt und verbreitet.

Das polnische Urheberrecht schützt die Rechte des Erstellers (Urhebers) eines bestimmten Werkes (Vergütungsansprüche, Verwertungs- und Nutzungsrechte) und legt gleichzeitig fest, welche Möglichkeiten es gibt, ohne die Zustimmung des Erstellers dessen Werke in legaler Weise zu benutzen.

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Internationale Abkommen im Bereich des Urheberrechts

Berner Übereinkunft von 1886 als Ausgangspunkt

Nicht nur der polnische Gesetzgeber hat versucht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des polnischen Urheberrechts an die sich schnell verändernde (digitale) Wirklichkeit anzupassen. Dabei ist das Urheberrecht eines der Rechtsgebiete, auf dem bereits im 19. Jahrhundert erste wegweisende internationale Verträge geschlossen wurden. Die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 9. September 1886 war das erste internationale Abkommen, dass dazu führte, dass ein Urheber im Ausland (der Unterzeichnerstaaten) für seine Werke dort den gleichen Schutz genießen sollte wie die entsprechenden inländischen Urheber. In der Folgezeit wurde dieses Übereinkommen mehrfach überarbeitet, der Grundsatz der Inländergleichbehandlung auf dem Gebiet der Vertragsstaaten jedoch konsequent beibehalten.

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TRIPS und WIPO-Abkommen

Große Zustimmung fand die im Jahre 1994 vorgenommene Ergänzung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT um das Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS). Die praktische Bedeutung liegt hier vor allem in der enorm hohen Zahl der Unterzeichnerstaaten. Zwei weitere internationale Abkommen im Bereich des Urheberrechts, die im Jahre 1996 verabschiedeten WIPO Urheber- und Tonträgerübereinkommen, wurden geschlossen, um die Bestimmungen der Berner Übereinkunft in der Pariser Fassung vom 24. Juli 1971 weiterzuentwickeln.

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Die europäischen Richtlinien im Bereich des Urheberrechts

Der europäische Gesetzgeber hat für die Umsetzung des Inhalts der WIPO-Übereinkommen in das Recht der Mitgliedsstaaten im Jahr 2001 die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft erlassen. Darüber hinaus wurde in den vergangenen Jahren eine Reihe weiterer Richtlinien verabschiedet, um die Unterschiede in den landesrechtlichen Gestaltungen der einzelnen Mitgliedsstaaten einander anzugleichen. Ein wichtiges Beispiel ist die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, die u. a. den Auskunftsanspruch bei Verstößen gegen das Urheberrecht in die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union implementiert hat.

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Unser Beratungsangebot im polnischen Urheberrecht

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  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen bei Verstößen gegen das polnische Urheberrecht, u. a. bei der unrechtmäßigen Benutzung von Bildern (Auskunftsansprüche, Schadenersatzansprüche, Unterlassungsansprüche),
  • Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Urheberrechtsverstößen im Internet (Filesharing),
  • Erstellung und Begutachtung von Lizenzverträgen,
  • Beratung und Vertretung bei der Abwehr von Vorwürfen hinsichtlich begangener Urheberrechtsverletzungen, die Ihnen gegenüber erhoben wurden (Abmahnungen, bereits gerichtlich eingeleitete Schritte durch die Rechteinhaber),
  • Erstellung von Beschäftigungsverträgen mit Mitarbeitern unter besonderer Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen des polnischen Rechtes,
  • Beratung und Vertretung Ihrer Interessen bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern im Bereich des Urheberrechts.

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Deutscher Rechtsanwalt mit Kanzlei in Warschau berät Unternehmer im polnischen Urheberrecht.

Steffen Braun ist deutscher Rechtsanwalt und betreut deutschsprachige Mandanten bei der Geltendmachung von Verstößen gegen das polnische Urheberrecht in Polen.

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Deutscher Anwalt mit Kanzlei in Warschau berät seine Mandanten im polnischen Urheberrecht.

Adam Paschke ist deutscher Rechtsanwalt und betreut deutschsprachige Mandanten bei der Geltendmachung von Verstößen gegen das polnische Urheberrecht, insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen im Internet.

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Suchen Sie einen Rechtsanwalt für die Vertretung Ihrer Interessen im polnischen Urheberrecht?

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