Veranstaltungsrecht

Beratung im polnischen Veranstaltungsrecht

Kunst, Kultur, Konferenzen und Sport – Bereiche des täglichen privaten und beruflichen Lebens, die ohne die entsprechenden Veranstaltungen nicht denkbar wären. Gerade erst die Organisation und Durchführung von z. B. Sport- und Musikveranstaltungen gibt den daran Beteiligten die Möglichkeit, sich an den dort ausgeübten sportlichen Disziplinen bzw. der vorgetragenen Musik zu erfreuen, und dies gerade auch in der Gesellschaft gleichgesinnter Menschen.

Das Zusammentreffen einer größeren Anzahl von Menschen birgt jedoch immer auch gewisse Gefahren, die bereits im Vorfeld einer Veranstaltung identifiziert werden sollten. So ist etwa dafür zu sorgen, dass bei Großveranstaltungen die entsprechenden Genehmigungen und Sicherheitseinschätzungen der zuständigen Behörden rechtzeitig eingeholt werden. Aber auch bei Events im kleineren Rahmen sollte die Sicherheit der Teilnehmer an erster Stelle stehen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich der Veranstalter Gedanken über den Abschluss von passenden Versicherungen macht und auch darüber, dass im Zusammenhang mit dem öffentlichen Abspielen von Musikstücken Gebühren an Verwertungsgesellschaften in Polen abzuführen sind.

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Veranstaltungen und ihr rechtlicher Rahmen

Bereits die Organisation von Events im kleineren Rahmen erfordert eine Reihe von Verträgen, um den geplanten Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen. Wenn dann ein größeres Event stattfinden soll, sind die hier zu beachtenden rechtlichen Vorgaben des polnischen Rechts umso umfangreicher.

Einholen der notwendigen behördlichen Genehmigungen

Die Sicherheit der an einer Veranstaltung im größeren Rahmen teilnehmenden Menschen ist oberstes Gebot. Deshalb ist mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf bei der zuständigen Behörde in Polen eine Genehmigung für die Durchführung einer Großveranstaltung einzuholen. Der Bedarf weiterer Genehmigungen ist dann abhängig vom Charakter der Veranstaltung und dem Veranstaltungsprogramm.

Definition der Großveranstaltung im polnischen Veranstaltungsrecht

Das Gesetz über die Sicherheit von Großveranstaltungen sieht vor, dass ein entsprechender Antrag durch den Veranstalter nicht später als 30 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin zu stellen ist. Was unter dem Begriff der Großveranstaltung zu verstehen ist, definiert das Gesetz in Abhängigkeit von der Art der Veranstaltung. So liegt bei einer künstlerisch geprägten Vergnügungsveranstaltung eine Großveranstaltung vor, wenn diese z. B. in einem Stadion stattfinden soll, zu der der Veranstalter nicht weniger als 1.000 Menschen Zutritt gewähren will. Ist dasselbe Event in einer Sporthalle oder einer vergleichbaren Veranstaltungshalle geplant, genügt für das Vorhandensein einer Großveranstaltung der geplante Zutritt von mindestens 500 Teilnehmern.

Für die geplante Durchführung eines Sportereignisses gilt: handelt es sich bei dem geplanten Veranstaltungsort um ein Stadion, dann liegt eine Großveranstaltung vor, wenn der Organisator nicht weniger als 1.000 Zuschauern den Zutritt zu diesem Ort gewähren will, unabhängig davon, ob ein Fußballspiel ausgetragen werden soll oder eine andere Sportdisziplin im Mittelpunkt des Events stehen soll. Ist das Sportevent in einer Halle geplant, dann genügt die geplante Anzahl von mindestens 300 Teilnehmern für das Vorliegen einer Großveranstaltung.

Überblick über die dem Antrag beizufügenden Dokumente

Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung einer Großveranstaltung in Polen sind insbesondere die folgenden Dokumente beizufügen:

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  • Stellungnahme der örtlichen Polizei, der örtlichen Feuerwehr sowie des örtlichen Rettungsdienstes zu der Gefahrenlage im Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung sowie über die Stärke der notwendigen Einsatzkräfte zur Absicherung des Events,
  • Informationen über die vorzubereitenden medizinischen Anlaufstellen, über die vorzunehmenden Maßnahmen des Brandschutzes (Fluchtpläne, Hydranten usw.) sowie über die Koordination der Ordnungs- und Informationsdienste während der Veranstaltung,
  • Informationen über die Lage der Verkaufsstellen, bei denen der Ausschank von alkoholischen Getränken geplant ist.

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Einholen einer entsprechenden Versicherung

Für jeden Veranstalter ist die Durchführung eines Events im größeren Rahmen auch ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Schnell kann es zu Situationen kommen, in denen er sich Ansprüchen von Eventteilnehmern ausgesetzt sieht, weil diese sich Verletzungen zugezogen haben oder ihnen persönliche Gegenstände zerstört oder gestohlen wurden. Dies betrifft natürlich auch die während der Veranstaltung auftretenden Künstler, Musiker oder die an einem Sportevent teilnehmenden Wettkämpfer. Diese haftungsrechtliche Problematik sollte jeder Veranstalter bereits im Vorfeld eines Events im Auge haben und mit dem Abschluss einer passenden Eventversicherung vorsorgen.

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Zusammenarbeit mit Verwertungsgesellschaften

Bei dem geplanten öffentlichen Abspielen von Musikstücken sollte jeder Veranstalter auch daran denken, bereits vor der Veranstaltung Kontakt mit der zuständigen Gesellschaft für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten aufzunehmen. Hier kommt insbesondere die Vereinigung ZAiKS mit Sitz in Warschau in Betracht, die ihre Ansprechstellen jedoch auch außerhalb von Warschau im regionalen Bereich unterhält.

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Unser Beratungsangebot im Bereich des polnischen Veranstaltungsrechtes

Unser Team aus deutschen Rechtsanwälten sowie deutschsprachigen polnischen Anwälten unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Events sehr gerne insbesondere mit den folgenden Beratungsleistungen:

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  • Beratung und Beantragung der notwendigen behördlichen Genehmigungen für die Ausrichtung einer Großveranstaltung in Polen,
  • Beratung und Beantragung der entsprechenden Stellungnahmen bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde, der örtlich zuständigen Feuerwehr sowie beim örtlich zuständigen Rettungswesen,
  • Beratung und Begleitung von Verhandlungen mit Künstlern, Musikern, Artisten und Sportlern im Vorfeld von Veranstaltungen sowie beim Abschluss von den entsprechenden Verträgen,
  • Beratung bei den Verhandlungen über Sponsorenverträge,
  • Erstellung von Sponsoren- und Vermarktungsverträgen im Zusammenhang mit geplanten Events,
  • Beratung und Kontaktaufnahme mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften in Polen,
  • Beratung bei der abzuschließenden Eventversicherung im mit einer geplanten Veranstaltung,
  • Beratung und Begleitung von Verhandlungen beim Abschluss von Verträgen mit den Eigentümern oder Verwaltern von Veranstaltungsstätten, mit Lieferanten, mit Anbietern von Bewachungsdienstleistungen sowie mit Cateringfirmen,
  • Beratung bei wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen und Problemen mit dem polnischen Urheberrecht.

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Suchen Sie einen Anwalt für die rechtliche Begleitung bei der Organisation und Durchführung Ihrer Veranstaltung in Polen?

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