Online-Handel in Polen

Rechtliche Grundlagen für den Online Handel in Polen

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Deutscher Rechtsanwalt berät bei der Eröffnung eines Onlineshops für polnische Kunden.

Der polnische Online Handel wächst kontinuierlich. Immer mehr Polen benutzen das Internet als Möglichkeit für einen Preisvergleich, aber vor allem, um unabhängig von den Öffnungszeiten traditioneller Geschäfte ihre Einkäufe zu tätigen.

Dabei werden insbesondere elektronische Geräte, Komputer, Bekleidung, Schuhe sowie Bücher und CDs, aber auch Lebensmittel über das Internet bestellt. Im Vergleich zu den Vorjahren steigt der Anteil derjenigen, die nicht nur in rein polnischen Online-Geschäften einkaufen, sondern auch einen Blick über die (virtuellen) Landesgrenzen wagen.

In den Blickpunkt geraten hierbei auch immer häufiger Unternehmen, die über die entsprechenden (deutschsprachigen) Webseiten ihre Waren im Internet präsentieren. Aufgrund des Wachstums des polnischen Online-Marktes entscheiden sich immer mehr deutschsprachige Händler dazu, ihre Online-Angebote auch auf polnische Käufer auszurichten. Nicht wenige Unternehmen gehen hier noch einen Schritt weiter und gründen in Polen Tochtergesellschaften, die dann ihre Waren und Produkte im Rahmen eines polnischen Online-Shops verkaufen. Für beide Online-Angebote gilt, dass für die mit polnischen Verbrauchern abgeschlossenen Verträge das polnische Recht zu beachten ist, insbesondere die entsprechenden Bestimmungen im polnischen Zivilgesetzbuch, im polnischen Gesetz über die Verbraucherrechte sowie im polnischen Gesetz über die Bekämpfung unlauterer Marktpraktiken und nicht zuletzt im polnischen Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher.

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Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen mit polnischen Verbrauchern

Der Online-Unternehmer hat die Verpflichtung, spätestens in dem Augenblick, in dem der Verbraucher seinen Willen zum Kauf von Waren im Online-Shop zum Ausdruck bringt, diesem insbesondere die nachfolgenden Informationen in einer klaren und verständlichen Weise in der polnischen Sprache zu übermitteln:

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  • die wesentlichen Eigenschaften der Waren,
  • die Identität des Unternehmers, insbesondere seinen Handelsnamen sowie das staatliche Organ, welches die Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens registriert hat,
  • die Anschrift des Unternehmers, seine E-Mail-Adresse und seine Telefon- und Faxnummer, unter der der Verbraucher schnell und effizient Kontakt zum Unternehmen aufnehmen kann,
  • den Gesamtpreis der Waren einschließlich aller Steuern, oder in den Fällen, in denen der Preis aufgrund der Beschaffenheit der Waren vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten,
  • die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie den Termin, bis zu dem sich der Unternehmer verpflichtet, die Waren zu liefern und das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden, sowie
  • im Falle des Bestehens eines Widerrufsrechts die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung dieses Rechts.

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Diese und weitere Informationen finden in der Regel Eingang in die AGB des Online-Geschäfts, zu deren Erstellung und Veröffentlichung der Online-Unternehmer verpflichtet ist (vgl. Art. 8 des polnischen Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr). Bei der Ausarbeitung ist besonderer Wert darauf zu legen, dass sich in diesen Bestimmungen keine unerlaubten Klauseln befinden. Dies sind zum einen Klauseln, die aufgrund der Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches als unerlaubt anzusehen sind (z. B. der Ausschluss oder die wesentliche Beschränkung der Haftung des Verkäufers für die Nichterfüllung oder die nicht vertragsgemäße Erfüllung bei Verbraucherverträgen). Zum anderen sind dies vertragliche Bestimmungen, die nach einem entsprechenden Verfahren vor dem Gericht für den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher in Warschau in einem rechtskräftigen Urteil als unerlaubt bewertet und in das öffentliche Register der unerlaubten Vertragsbestimmungen eingetragen wurden.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Verbraucher im Moment der Bestellungsabgabe weiß und dies auch bestätigt, dass die Bestellung eine Zahlungsverpflichtung nach sich zieht. Dies bedeutet, dass der Bestellvorgang auf der Webseite durch eine Klickfläche mit den Worten „Bestellung mit Zahlungsverpflichtung“ abgeschlossen werden muss. Die Benutzung von Klickflächen mit Informationen wie „Kaufbestätigung“ oder „Kaufen“ oder auch „Bestellunggenügen den gesetzlichen Anforderungen nicht. Wird der Verbraucher während des Bestellvorgangs im Online-Shop nicht mit den oben dargestellten Informationen versorgt, riskiert der Unternehmer, das der Vertrag mit dem Verbraucher als nicht geschlossen angesehen wird.

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Weiterhin hat der Unternehmer dem Verbraucher die Bestätigung des Vertragsschlusses innerhalb einer angemessenen Frist zu bestätigen, spätestens zusammen mit der Lieferung der bestellten Ware. Diese Bestätigung kann in der traditionellen Papierform oder per E-Mail vorgenommen werden. Eine entsprechende Bestätigung auf der Internetseite des Online-Shops reicht hingegen nicht aus.

Der Online-Unternehmer, der seine Waren an Verbraucher in Polen verkauft, hat überdies bestimmte Verpflichtungen im Hinblick auf die Produktkennzeichnung zu beachten.

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Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen mit polnischen Verbrauchern

Nach dem Abschluss eines Fernabsatzvertrages steht dem Verbraucher in Polen eine Bedenkzeit von 14 Tagen zu, innerhalb derer er ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten kann. Unabhängig von der entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung liegt es im Interesse des Unternehmers, den Verbraucher über das Rücktrittsrecht einschließlich der Rücktrittsfrist zu informieren. Tut er dies nicht, hat der Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Häufig wird den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Muster einer Rücktrittserklärung beigefügt. Der Verbraucher ist jedoch nicht verpflichtet, dieses Muster zu benutzen.

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Gewährleistung für Sachmängel nach polnischem Recht

Der Verbraucher in Polen kann wählen, ob er beim Auftreten von Sachmängeln gegenüber dem Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend macht oder eine ausgesprochene Garantie in Anspruch nimmt. Dabei sollte der Online-Unternehmer beachten, dass er innerhalb einer Frist von 14 Tagen dem Verbraucher, der eine Nacherfüllung, eine Nachbesserung oder eine Kaufpreisminderung geltend macht, mitzuteilen hat, ob er die Reklamation anerkennt oder nicht. Lässt der Unternehmer diese Frist verstreichen, gilt das vom Verbraucher geltend gemachte Gewährleistungsrecht als begründet.

Grundsätzlich haftet der Verkäufer für einen Sachmangel innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab der Übergabe an den Verbraucher. Dabei gilt, dass innerhalb der ersten 12 Monate die Vermutung besteht, dass ein in dieser Zeit auftretender Sachmangel bereits im Moment des Gefahrübergangs (der Übergabe) an den Verbraucher bestand. Hier hat folglich der Online-Unternehmer zu beweisen, dass der Mangel durch einen unsachgemäßen Gebrauch der Ware durch den Verbraucher entstanden ist. Nach Ablauf des 12. Monats gilt die übliche Beweislast, nach der der Verbraucher nachzuweisen hat, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe an ihn im Produkt vorhanden war.

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Hinweise zum Datenschutz beim Verkehr mit Verbrauchern in Polen

Das Datenschutzrecht unterliegt grundsätzlich dem Territoritalitätsprinzip. Das bedeutet, dass die Frage, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten gespeichert oder verarbeitet werden dürfen, dem Recht des Landes unterliegt, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. So kommt bei einem Online-Händler mit Sitz in Deutschland folglich deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung.

Etwas anderes gilt jedoch bei der Frage, ob der Internetauftritt eines deutschen Online-Unternehmens, der auf den polnischen Verbraucher ausgerichtet ist, Informationen über die Verwendung der sog. Cookies enthalten muss. Hier ist zu beachten, dass die entsprechenden Informationen auf dem Endgerät (PC, Laptop, mobiles Endgerät) des Verbrauchers in Polen gespeichert werden. Deshalb enthält das polnische Recht und insbesondere das polnische Telekommunikationsrecht die Voraussetzungen, unter denen Cookies in Bezug auf Verbraucher in Polen verwendet werden dürfen.

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Art. 173 des polnischen Telekommunikationsgesetzes sieht vor, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugang zu bereits auf Endgeräten des Nutzers gespeicherten Informationen zulässig ist, wenn der Endnutzer vorher über den Zweck der Speicherung und den Zugang zu diesen Informationen in einer eindeutigen, leichten und verständlichen Weise informiert wurde. Diese Informationspflicht erstreckt sich auch auf die Möglichkeit der Einstellung der Bedingungen für die Speicherung oder den Zugang zu diesen Informationen mithilfe einer auf dem Endgerät installierten Software oder durch die Konfiguration von Dienstleistungen durch den Endnutzer. Eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verwendung von Cookies ist die Erteilung einer Zustimmung durch den Endnutzer nach Erhalt der oben bezeichneten Informationen. Diese Zustimmung kann der Endnutzer mithilfe einer auf dem Endgerät installierten Software oder durch die Konfiguration von Dienstleistungen ausdrücken. Soweit der Gesetzestext.

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In der Praxis finden sich unterschiedliche Interpretationen, wie dieser Art. des polnischen Telekommunikationsgesetzes zu verstehen ist, insbesondere, wie die Informationen über Cookies dem Internetbenutzer aufzubereiten sind. So finden sich einfache Hinweise wie „Dieser Internetservice benutzt Cookies. Hier (Link zu einer Unterseite mit weiteren Informationen) können Sie mehr erfahren oder diese Mitteilung einfach schließen.“ oder auch umfangreichere Informationen wie „Auf unseren Internetseiten verwenden wir Cookies. Durch die Benutzung unserer Internetseiten ohne Änderung in den Einstellungen Ihres Browsers erteilen Sie Ihre Zustimmung zur Verwendung dieser Cookies entsprechend unserer Datenschutzerklärung.“.
Wenn Sie hier auf der rechtlich sicheren Seite sein wollen, sollten Sie weder das erste Beispiel noch die zweite Variante verwenden. Wichtig ist hier die richtige Umsetzung des Gesetzestextes, da das polnische Telekommunikationsgesetz empfindliche Geldstrafen für denjenigen enthält, der seine Informationspflichten gegenüber dem Endnutzer verletzt.

Im Übrigen ist auf Folgendes hinzuweisen: wenn der Online-Shop durch eine in Polen ansässige Tochtergesellschaft betrieben wird, sind weitaus mehr datenschutzrechtliche Fragestellungen zu beachten als die Frage der richtigen Information des Endnutzers über verwendete Cookies. Das polnische Datenschutzrecht enthält wesentliche Verpflichtungen für Online-Shop-Betreiber, deren Verletzung nach den entsprechenden Vorschriften des Datenschutzgesetzes mit Geld- oder auch Freiheitsstrafe geahndet werden können. Deshalb macht es Sinn, sich bereits im Vorfeld von geplanten Online-Verkaufsaktivitäten sehr genau über die Anforderungen des polnischen Datenschutzrechtes vertraut zu machen.

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Unser Beratungsangebot im Bereich des Online-Handels in Polen

Unsere deutschen Rechtsanwälte und deutschsprachigen polnischen Anwälte stehen Ihnen sehr gerne mit den folgenden Beratungsleistungen zur Seite:

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  • Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einklang mit dem polnischen Recht,
  • Vorbereitung einer Datenschutzerklärung sowie der Informationen über Cookies entsprechend den Anforderungen des polnischen Datenschutzrechtes,
  • Beratung über die Voraussetzungen der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bereich des Online-Handels in Polen (insbesondere Meldepflichten und die innerbetriebliche Dokumentation des Datenschutzes),
  • Erstellung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung.

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