Vorläufige Festnahme

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Die vorläufige Festnahme nach polnischem Strafverfahrensrecht

Die polnische Polizei hat das Recht, eine verdächtige Person vorläufig festzunehmen, wenn die begründete Annahme besteht, dass diese Person eine Straftat begangen hat und eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:

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  • Fluchtgefahr oder die Gefahr, dass die verdächtige Person sich verstecktd.h. die Gefahr, dass der Verdächtigte versucht, sich dem Strafverfahren zu entziehen – oder,
  • Verdunkelungsgefahrd.h. die Gefahr, dass der Verdächtige versucht, Spuren der Straftat zu verwischen und damit die Ermittlung der Wahrheit erschwert.

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Hierbei ist wichtig, dass die Einschätzung für das Vorliegen einer Flucht- oder Verdunkelungsgefahr auf der Grundlage von konkreten Tatsachen vorgenommen werden muss. Eine abstrakte Gefahr ist nicht ausreichend. Darüber hinaus ist die vorläufige Festnahme durch die polnische Polizei zur Identitätsfeststellung der verdächtigten Person erlaubt sowie bei Vorliegen der Gründe für die Durchführung eines Eilverfahrens gegen die verdächtigte Person.

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Ihre Rechte bei einer vorläufigen Festnahme in Polen

Eine Festnahme durch Polizeibeamte stellt einen tiefen Einschnitt für den davon Betroffenen dar, zumal wenn es zur Festnahme im Ausland kommt und der Festgenommene die polnische Sprache nicht beherrscht. Kommt es zur Festnahme in der Nacht oder in den Abendstunden, bedeutet dies mit großer Wahrscheinlichkeit, dass der Betroffene zumindest bis zum nächsten Vormittag im Gewahrsam der Polizei verbleibt. Diese Zeit reicht in der Regel bereits aus, um den Festgenommenen zu verunsichern. Bedeutung hat dies vor allem bei der Vernehmung, im Rahmen derer nicht selten versucht wird, den Festgenommenen davon zu überzeugen, dass die Polizei ohnehin bereits alle wichtigen Beweise besitzt, um ihm letztendlich ein Geständnis zu „entlocken“.

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Deshalb ist es wichtig, zu wissen, welche Rechte der Festgenommene nach den Bestimmungen der polnischen Strafprozessordnung besitzt:

1. Information über die Gründe der Festnahme

Der Betroffene ist nach der Festnahme sofort über die Gründe seiner Festnahme zu informieren sowie über die ihm zustehenden Rechte. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Festgenommene, der der polnischen Sprache nicht mächtig ist, das Recht auf (kostenlose) Hinzuziehung eines Dolmetschers besitzt. Der Betroffene hat das Recht, von dem im Zusammenhang mit seiner Festnahme erstellten Protokoll eine Abschrift zu erhalten.

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2. Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger

Besonders wichtig ist das Recht des Festgenommenen, sich unverzüglich mit einem Anwalt zu kontaktieren. Hiervon sollte der Betroffene unbedingt Gebrauch machen, bevor er irgendwelche inhaltlichen Aussagen gegenüber den polnischen Ermittlungsbeamten macht.

Bitte beachten Sie, dass nach der Festnahme ein Besuch von Familienangehörigen oder Freunden am Ort der (vorläufigen) Festnahme in Polen nicht möglich ist. Dieses Recht hat lediglich der vom Festgenommenen oder seiner Familie bestellte Strafverteidiger. Dieser hat die Möglichkeit, den Betroffenen aufzusuchen und mit ihm die Situation zu besprechen. Der Strafverteidiger wird nach einem Erstgespräch mit dem Festgenommenen Vorschläge für die Verteidigungsstrategie machen und Hinweise dazu geben, auf welche Fragen der Ermittlungsbeamten der Festgenommene antworten kann.

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3. Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Festnahme

Der Betroffene hat das Recht, seine Festnahme vom Gericht überprüfen zu lassen. Dies betrifft die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Festnahme, also die Frage, ob die Voraussetzungen der polnischen Strafprozessordnung im Moment der vorläufigen Festnahme vorgelegen haben. Die Beschwerde ist unter Vermittlung des Organs, das die Festnahme vorgenommen hat, an das örtlich für die Festnahme zuständige Amtsgericht in Polen zu richten. Hier wird der Strafverteidiger nach Feststellung der Sachlage das Rechtsmittel innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Frist von 7 Tagen vorbereiten.

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4. Dauer der vorläufigen Festnahme in Polen

Der Festgenommene ist grundsätzlich sofort freizulassen, nachdem die Gründe für seine Festnahme entfallen sind. Wichtig ist, dass die Polizei ab dem Moment der Festnahme 48 Stunden hat, um den Festgenommenen mit einem entsprechenden Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft zur Disposition des Gerichts zu stellen. Das bedeutet jedoch, dass hier die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft bestehen müssen.
Das Gericht hat dann wiederum noch einmal 24 Stunden Zeit, um dem Festgenommenen den Beschluss über die Anordnung der Untersuchungshaft zu übergeben. Somit darf die Gesamtdauer der vorläufigen Festnahme in Polen 72 Stunden nicht überschreiten.

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Wichtig ist bei strafrechtlichen Angelegenheiten die schnelle Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt (Strafverteidiger), der Ihre Interessen vor den polnischen Strafverfolgungs-behörden vertritt. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass es im Ernstfall um Ihre Freiheit und Ihre Vermögensverhältnisse geht und natürlich auch um die Interessen und Bedürfnisse Ihrer Angehörigen.

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Adam Paschke ist deutscher Rechtsanwalt und polnischer Adwokat und vertritt deutschsprachige Mandanten – sowohl Geschäftsleute als auch Privatpersonen – im Ermittlungsverfahren sowie in der Hauptverhandlung vor Gericht.

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