Beratung im polnischen Strafrecht / Strafverteidigung
Die meisten Menschen möchten keinen allzu engen Kontakt mit dem Strafrecht haben, es sei denn, sie sind mit diesem Rechtsgebiet als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter beruflich verbunden. Dabei ist es manchmal gar nicht so schwierig, in eine Situation zu gelangen, in der man sich mit strafrechtlich relevanten Vorwürfen auseinander setzen muss.
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Ihre Risiken als Geschäftsführer
Überblick über die wichtigsten Straftatbestände
Wenn Sie in einer GmbH des polnischen Rechts die Funktion des Geschäftsführers oder des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft innehaben, dann sind die nachfolgenden Ausführungen mit Sicherheit auch etwas für Sie. Das polnische Wirtschaftsstrafrecht enthält eine Reihe von Bestimmungen, die beachtet werden sollten, um einen Konflikt mit dem polnischen Strafrecht zu vermeiden. Hierzu zählen neben den (klassischen) Tatbeständen der Bestechung, der Untreue oder des Betruges insbesondere Vorschriften aus dem Bereich der Straftaten gegen den Wirtschaftsverkehr (Verhinderung oder Verkürzung der Gläubigerbefriedigung – Art. 300 des polnischen Strafgesetzbuches, Gläubigerbenachteiligung (Bankrott) – Art. 301 des polnischen Strafgesetzbuches sowie die Gläubigerbegünstigung – Art. 302 des polnischen Strafgesetzbuches) oder auch das Insolvenzstrafrecht und hier insbesondere die Straftat der Insolvenzverschleppung – Art. 586 des Gesetzbuches über die Handelsgesellschaften.
Darüber hinaus enthalten auch andere Gesetze strafrechtliche Bestimmungen, die Ihnen als Geschäftsführer einer polnischen GmbH oder als Vorstandsmitglied einer polnischen Aktiengesellschaft bekannt sein sollten. Dazu zählen insbesondere die Vorschriften des Steuerstrafgesetzbuches und des Gesetzes über die Rechnungslegung (z. B. die Nichtanmeldung von Jahresabschlussberichten zum Registergericht – Art. 79 des Gesetzes über die Rechnungslegung) sowie auch die strafrechtlichen Bestimmungen des polnischen Wettbewerbsrechtes und der entsprechenden Regelungen in den Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums.
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Zusammenarbeit der polnischen und deutschen Justizbehörden
Die internationalen und bilateralen Übereinkommen sowie die Vorschriften der nationalen Strafprozessordnungen können schnell dazu führen, dass ein im Ausland erhobener strafrechtlicher Vorwurf auch im eigenen Land zu unangenehmen Konsequenzen führt. So kann sich ein deutscher Staatsangehöriger, dem durch die polnischen Strafverfolgungsorgane zu Recht oder Unrecht die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, sich nicht mehr ohne weiteres der Sicherheit hingeben, es werde schon nichts passieren. Das betrifft neben Privatpersonen auch deutsche Unternehmer, die in Polen Tochtergesellschaften besitzen und dort als Geschäftsführer im polnischen Handelsregister eingetragen sind. Die Praxis zeigt immer wieder, dass auch die Tatsache, dass der deutsche Geschäftsführer sich nur sporadisch in Polen aufhält und im Grunde genommen die operative Geschäftstätigkeit einem polnischen Kollegen überlässt, die polnische Staatsanwaltschaft nicht von entsprechenden Ermittlungen abhält.
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Das Ermittlungsverfahren in der polnischen Strafprozessordnung
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wird durchgeführt, um festzustellen, ob ein Straftatbestand des polnischen Strafrechtes verwirklicht wurde. Ist dies der Fall, haben die Staatsanwaltschaft und die in ihrem Auftrag handelnden Polizeibeamten die Aufgabe, die in der jeweiligen Angelegenheit vorhandenen Beweise für das spätere Gerichtsverfahren zu sichern. Eine der dabei angewandten Maßnahmen ist die Durchsuchung von Räumlichkeiten, in denen Gegenstände vermutet werden, die als sachliche Beweismittel im laufenden Ermittlungsverfahren dienen können.
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Eine weitere Möglichkeit der Beweiserhebung ist die Vernehmung des Beschuldigten sowie eines Zeugen. Während der Beschuldigte generell keine Aussagen machen muss, hat der Zeuge ein Auskunftsverweigerungsrecht nur in den in der polnischen Strafprozessordnung vorgesehenen Fällen.
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Ihre Risiken als Privatperson
Auch als Privatperson kann man leichter mit dem polnischen Strafrecht in Berührung kommen als einem dies lieb ist. Ausreichend ist ein Verkehrsunfall mit Personenschaden in Polen, um den polnischen Staatsanwalt in Erscheinung treten zu lassen. Das oben für die Geschäftsleitung polnischer Tochterunternehmen Dargestellte gilt für Privatpersonen in entsprechender Weise.
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Wichtig ist bei strafrechtlichen Angelegenheiten die schnelle Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt (Strafverteidiger), der Ihre Interessen vor den polnischen Strafverfolgungs-behörden vertritt. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass es im Ernstfall um Ihre Freiheit und Ihre Vermögensverhältnisse geht und natürlich auch um die Interessen und Bedürfnisse Ihrer Angehörigen.
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Unser Beratungsangebot im Bereich des polnischen Straf- und Strafprozessrechtes
Unsere deutschen Rechtsanwälte und deutschsprachigen polnischen Anwälte stehen Ihnen sehr gerne mit den folgenden Beratungsleistungen zur Seite:
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- Allgemeine Beratung im polnischen Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht,
- Beratung im polnischen Wirtschaftsstrafrecht sowie bei der Erstellung von Compliance-Systemen in polnischen Tochtergesellschaften,
- Verteidigung von Privatpersonen und Geschäftsführern bei einer vorläufigen Festnahme,
- Vertretung und Verteidigung von Privatpersonen im Ermittlungsverfahren vor den polnischen Strafverfolgungsbehörden sowie in der Hauptverhandlung vor Gericht,
- Vertretung und Verteidigung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern im Ermittlungsverfahren vor den polnischen Strafverfolgungsbehörden sowie in der Hauptverhandlung vor Gericht,
- Beratung und Vertretung Ihrer Interessen bei Kontrollen und Auflagen der Staatlichen Arbeitsinspektion sowie in den sich anschließenden Gerichtsverfahren,
- Prüfung von strafrechtlich relevanten Sachverhalten und Vertretung bei der Erstattung von Strafanzeigen bei polnischen Strafverfolgungsbehörden,
- Beratung und Vertretung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit einem Europäischen Haftbefehl,
- Erstellung von Rechtsgutachten zu ausgewählten Problemstellungen im polnischen Strafrecht,
- Beratung und Betreuung des Beschuldigten und seiner Angehörigen während der Untersuchungshaft in Polen (insbesondere bei Personen, die sowohl die deutsche als auch die polnische Staatsbürgerschaft haben).
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Steffen Braun ist deutscher Rechtsanwalt und berät deutsch- und englischsprachige Mandanten im polnischen Strafrecht sowie beim Aufbau von Compliance-Systemen in Polen. Darüber hinaus vertritt er seine Mandanten sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor Gericht.
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Adam Paschke ist deutscher Rechtsanwalt und polnischer Adwokat und vertritt deutschsprachige Mandanten – sowohl Geschäftsleute als auch Privatpersonen – im Ermittlungsverfahren sowie in der Hauptverhandlung vor Gericht.
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Suchen Sie einen Rechtsanwalt für die Vertretung Ihrer Interessen im polnischen Strafrecht?
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