Inkasso und Prozessvertretung in Polen

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Inkasso & Prozessvertretung in Polen: Was Sie tun können, wenn Ihr polnischer Schuldner nicht zahlt 

Fragen Sie einen deutschsprachigen Anwalt in Polen nach einer Vertretung beim Inkasso in Polen.

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Übersicht

Wenn Ihr polnischer Schuldner Ihre Mahnungen ignoriert und einfach nicht zahlt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, ihn zur Zahlung Ihrer Rechnungen zu bewegen. Der erste Schritt ist ein außergerichtliches Inkasso durch eine Kanzlei mit Sitz in Polen. Dadurch merkt Ihr Schuldner, dass Sie es ernst meinen.

Führt das nicht zum Erfolg, können Sie Ihren Schuldner vor einem polnischen Gericht verklagen. Dafür gibt es in Abhängigkeit vom Streitwert und der Situation verschiedene Verfahren (z. B. Mahnverfahren/elektronisches Mahnverfahren/Urkundenprozess/ordentliches Verfahren).

Die Gerichtsgebühr beträgt in der Regel 5% des eingeklagten Betrages. Hinzu kommen das Anwaltshonorar und Kosten für Übersetzungen und ggf. einen Sachverständigen. Wenn Sie gewinnen, muss Ihnen der Schuldner einen Großteil der Kosten erstatten.

Ein Urteil können Sie in Polen im Regelfall sechs Jahre vollstrecken. Wenn Sie mit dem Urteil der I. Instanz nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab der Zustellung der Urteilsbegründung Berufung einlegen.


1. Ist ein außergerichtliches Inkasso durch einen Anwalt in Polen sinnvoll? 

Ja, das ist es. Durch ein außergerichtliches Inkasso zeigen Sie Ihrem Schuldner in Polen, dass Sie es ernst meinen. Für viele Vertrags- oder Geschäftspartner sind Sie in Deutschland weit weg. Deshalb werden Mahnungen aus Deutschland auch gerne einmal ignoriert. Dies ändert sich mit der Kontaktaufnahme durch einen Anwalt mit Kanzlei in Polen. Ihr Schuldner spürt dann, dass Sie ihm näher kommen.

2. Was kann ich durch ein außergerichtliches Inkasso erreichen? 

Bei einem außergerichtlichen Inkasso geht es darum, Ihren polnischen Schuldner zur Zahlung des geschuldeten Betrages zu ermutigen. Indem ihm die Konsequenzen gezeigt werden, die eine weitere Zahlungsverweigerung für ihn hat. In vielen Fällen lässt sich so eine einvernehmliche Lösung (sofortige Zahlung, Ratenzahlungsplan, Verzicht auf Zinsen gegen sofortige Zahlung) erreichen.

Bei einem Erfolg außergerichtlicher Bemühungen erhalten Sie Ihre Forderung ohne die Risiken eines Gerichtsverfahrens. Sie sparen Geld, Zeit und auch Nerven. 

3. Was kostet ein außergerichtliches Inkasso in Polen? 

Wir vertreten Sie als deutschsprachige Kanzlei in Warschau bei Ihrem Inkasso in Polen.

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Die Kosten hängen vom Aufwand und vom Streitwert ab. Üblich sind pauschale oder streitwertbezogene Honorare; sie sind regelmäßig niedriger als die Prozesskosten. Darüber hinaus trägt in Polen jede Streitpartei ihre außergerichtlichen Anwaltskosten selbst. Der Schuldner ist nicht verpflichtet, dem Gläubiger diese Kosten zu ersetzen. Auch dann nicht, wenn der Schuldner den Gerichtsprozess verliert.

4. Sollte ich zuerst einen Anwalt oder ein Inkassobüro in Deutschland einschalten? 

Nein. Das macht in der Regel wenig Sinn. Es ist weitaus effektiver, wenn Sie sich sofort an einen Anwalt in Polen wenden. Der Schuldner merkt dann, dass Sie ihm über die Kanzlei in Polen näher kommen. Und er weiß auch, dass eine weitere Nichtzahlung ohne weiter Schritte in ein Gerichtsverfahren übergeht. Das erhöht nicht selten die Zahlungsmoral. Und bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten die Gesprächs- und Vergleichsbereitschaft.


5. Brauche ich vor einem Gericht in Polen einen Anwalt? 

Einen generellen „Anwaltszwang“ gibt es in Polen nur bei Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof in Warschau. Vor Gerichten der I. und II. Instanz könnten Sie theoretisch selbst für Ihr Recht eintreten. In der Praxis ist dies jedoch nicht zu empfehlen. Es gibt viele Hürden, die Sie nur mit einem in Polen zugelassenen Anwalt „überspringen“. Dazu gehört zum einen die polnische Sprache. Und zum anderen das polnische Verfahrensrecht (Anträge, Fristen, Zustellungen und Beweisführung).


6. Welche Verfahren gibt es im Zivilprozess in Polen, um nicht bezahlte Rechnungen einzuklagen? 

In Polen stehen Ihnen je nach Situation drei Verfahrensarten zur Verfügung:

Mahnverfahren (postępowanie upominawcze)

Dies ist ein schriftliches Verfahren ohne mündliche Verhandlung; nach Erteilung des Mahnbescheids hat der Beklagte 14 Tage für den Widerspruch. Ohne Widerspruch wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar. Bei einem Widerspruch wird das Verfahren im gewöhnlichen Zivilverfahren fortgesetzt.  

Elektronisches Mahnverfahren (E-Mahnverfahren, e-Sąd)

Ein Verfahren, das komplett online über das „E-Gericht“ in Lublin geführt wird. Geeignet für klare Geldforderungen ohne komplizierte Sachverhalte. Die Kommunikation und Akteneinsicht finden digital statt. Die Gerichtsgebühr fällt in der Höhe von 1,25% des Streitwertes an.  

Urkundenprozess (postępowanie nakazowe)

Sinnvoll, wenn es um unbestrittene Geldforderungen geht und der Sachverhalt durch bestimmte Dokumente nachgewiesen werden kann (z. B. durch akzeptierte Rechnungen, Saldenbestätigung oder Schuldanerkenntnis). Das Gericht erlässt ohne Verhandlung einen Mahnbescheid. Die Gerichtsgebühr ist reduziert und beträgt ¼ der normalen Gerichtsgebühr.  

Klage im ordentlichen Verfahren 

Wenn der Sachverhalt kompliziert ist oder der Schuldner im Mahnverfahren bzw. während des Urkundenprozesses einem dort erlassenen Mahnbescheid widerspricht, wird das Verfahren als gewöhnliches sog. „streitiges“ Verfahren mit Beweisaufnahme und mündlichen Verhandlungen weiter geführt. 

Verfahren in Wirtschaftsangelegenheiten 

Dieses Verfahren findet dann Anwendung, wenn es um Ansprüche geht, die Unternehmer im Rahmen der von ihnen ausgeübten Gewerbetätigkeit gegeneinander geltend machen. Der Kläger muss hier bereits in der Klage alle Behauptungen und Beweise vortragen. Tut er dies nicht, kann er Dokumente und Nachweise im weiteren Verfahrensverlauf nicht mehr in den Prozess einbringen.  

7. Wie lange dauert ein Verfahren vor einem Zivilgericht in Polen? 

Eine allgemeingültige Antwort ist schwierig. Die Dauer hängt vom Ort des Gerichts, der Verfahrensart und auch von der Auslastung ab. Als Orientierungswerte gelten in Polen: in der ersten Instanz vergehen nicht selten 4 bis 12 Monate, in der zweiten Instanz (Berufungsinstanz) noch einmal 8 bis 14 Monate bis zu einem Urteil.

Mahnbescheide werden in der Regel schneller erlassen, nach 3 bis 4 Monaten. Für die Dauer des Verfahrens ist dann entscheidend, ob der Beklagte Widerspruch einlegt und sich dadurch das Verfahren verlängert.

8. Mit welchen Gerichtskosten muss ich rechnen, wenn ich in Polen einen Schuldner verklagen will? 

Die in Polen anfallenden Kosten setzen sich aus den Gerichtskosten und dem Anwaltshonorar zusammen. Die Gerichtsgebühr wird zu Beginn des Verfahrens vom Kläger bezahlt. Sie beträgt im Regelfall 5% des eingeklagten Streitwertes. Außerdem können im Verlaufe des Verfahrens Gebühren anfallen, die ebenfalls zunächst vom Kläger zu entrichten sind, wie z. B. Gebühren für die Beauftragung eines Sachverständigen. Gewinnt der Kläger mit seiner Klage vollständig, muss der Beklagte dem Kläger die Gerichtskosten und auch die weiteren Gebühren erstatten.


9. Gibt es in Polen ein Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz? 

Ein mit dem deutschen RVG (Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz) vergleichbares Regelwerk kennt das polnische Rechtssystem nicht. Zumindest nichts Vergleichbares, was anwaltliche Honorare mit der Komplexität des RVG festlegen würde. In Polen wurde in einer Rechtsverordnung des Justizministers bestimmt, welche Beträge für ausgewählte anwaltliche Tätigkeiten zugunsten des Gewinners eines Prozesses erstattungsfähig sind. Und damit dem Verlierer auferlegt werden können.

10. Was kostet ein Prozess-Anwalt in Polen? 

Auch das hängt von der Komplexität und damit vom Arbeitsaufwand ab, den der Anwalt mit der jeweiligen Angelegenheit hat. Häufig werden zwischen Mandanten und Kanzleien Pauschalhonorare vereinbart. Vor allen Dingen dann, wenn der zeitliche Aufwand für den Anwalt vorhersehbar sind. Ist dies nicht der Fall, werden nicht selten Stundenhonorare festgelegt. Und das in der Regel in einer Honorarvereinbarung.

Die Rechtsverordnung des Justizministers sieht als einfache Gebührensätze für die Erstattung des Anwaltshonorars die folgenden Beträge vor:

Streitwert

Erstattung

bis 500,- PLN (ca. 125,- €*)

90,- PLN (ca. 22,- €*)

501,- PLN1.500,- PLN (ca. 375,- €)

270,- PLN (ca. 67,- €)

1.501,- PLN - 5.000,- PLN (ca. 1.250 €)

900,- PLN (ca. 225,- €)

5.001 PLN - 10.000 PLN (2.500 €)

1.800 PLN (ca. 450,- €)

10.001 PLN - 50.000 PLN (ca. 12.500 €)

3.600 PLN (ca. 900 €)

50.001 PLN - 200.000 PLN (ca. 50.000 €)

5.400 PLN (ca. 1.300 €)

200.001 PLN - 2.000.000 PLN (ca. 500.000,- €)

10.800 PLN (ca. 2.700 €)

2.000.000 PLN - 5.000.000 PLN (ca. 1.250.000,- €)

15.000 PLN (ca. 3.700 €)

über 5.000.000 PLN 

25.000 PLN (ca. 6.200 €)

Streitwert

Erstattung

bis 500,- PLN (ca. 125,- €*)

90,- PLN (ca. 22,- €*)

501,- PLN1.500,- PLN (ca. 375,- €)

270,- PLN (ca. 67,- €)

1.501,- PLN - 5.000,- PLN (ca. 1.250 €)

900,- PLN (ca. 225,- €)

5.001 PLN - 10.000 PLN (2.500 €)

1.800 PLN (ca. 450,- €)

10.001 PLN - 50.000 PLN (ca. 12.500 €)

3.600 PLN (ca. 900 €)

50.001 PLN - 200.000 PLN (ca. 50.000 €)

5.400 PLN (ca. 1.300 €)

200.001 PLN - 2.000.000 PLN (ca. 500.000,- €)

10.800 PLN (ca. 2.700 €)

2.000.000 PLN - 5.000.000 PLN (ca. 1.250.000,- €)

15.000 PLN (ca. 3.700 €)

über 5.000.000 PLN 

25.000 PLN (ca. 6.200 €)

* in Abhängigkeit vom geltenden Umrechnungskurs

Die Höhe der Beträge, die letztendlich vom Verlierer des Gerichtsprozesses zu erstatten sind, weichen nicht selten von den Honoraren ab, die mit dem Prozess-Anwalt vereinbart wurden. Das bedeutet in der Praxis, dass Sie in Polen beim Anwaltshonorar einen bestimmten Teil nicht ersetzt bekommen und aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Außerdem ist in Polen die Vereinbarung eines angemessenen Erfolgshonorars zulässig.


11. Muss ich als Kläger für einen Gerichtstermin nach Polen reisen? 

Lassen Sie sich bei einem Gerichtsprozess von einem deutschsprachigen Anwalt in Polen vertreten.

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In den meisten Fällen nein. Sie können sich durch Ihren polnischen Anwalt vertreten lassen. Polnische Gerichte nutzen heute bereits nicht selten Video-Verhandlungen. Eine persönliche Anwesenheit kann dann nötig werden, wenn der Richter Sie als Partei vernehmen will und sich ein unmittelbaren Eindruck von Ihnen und Ihrer Aussage machen will.


12. Wie lange kann ich ein vor Gericht in Polen erlangtes Urteil vollstrecken? 

Forderungen, die durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurden, verjähren in Polen in der Regel nach sechs Jahren. Dies ist ein erheblicher Unterschied zum deutschen Recht, wo Urteile während eines Zeitraums von 30 Jahren vollstreckt werden können.


13. Ich spreche kein Polnisch. Muss ich mich selbst um einen Dolmetscher kümmern? 

Das Gericht kann und wird bei Bedarf einen Dolmetscher/Übersetzer hinzuziehen; die hierfür entstehenden Kosten werden zunächst durch die Staatskasse bezahlt und am Ende dem Unterliegenden auferlegt. Aus der Erfahrung ist es sinnvoll, frühzeitig auf den Bedarf hinzuweisen. Bei Gesprächen außerhalb des Gerichtssaals beauftragen und bezahlen Sie den Dolmetscher selbst.


14. Was passiert, wenn der beklagte Schuldner nicht zum Gerichtstermin erscheint? 

Erscheint der Beklagte nicht zum Verhandlungstermin, kann das Gericht auf Antrag ein Versäumnisurteil (wyrok zaoczny) erlassen. Dann gelten die Tatsachen des Klägers grundsätzlich als zugestanden. Der Beklagte kann aber innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab der Zustellung des Versäumnisurteils Einspruch einlegen. Gibt das Gericht dem Einspruch nach, wird das Verfahren bis zum Erlass eines endgültigen Urteils fortgesetzt.


15. Was kann ich machen, wenn ich mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden bin? 

In diesem Fall können Sie Berufung einlegen. Wichtig ist dabei: Sie müssen zuerst innerhalb von 7 Tagen nach Verkündung oder der Zustellung des Urteils der I. Instanz einen Antrag auf schriftliche Urteilsbegründung stellen. Erst danach beginnt die 14-Tage-Frist für die Einlegung der Berufung, und das ab der Zustellung der Urteilsbegründung.


Checkliste „Forderungsbeitreibung in Polen“

Vertrauen Sie einem deutschsprachigen Anwalt in Polen Ihre Prozessangelegenheiten an.

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  • Dokumente (und damit Beweise) übersichtlich aufbewahren (Vertrag, Lieferscheine, Rechnungen, Überweisungsbestätigungen, Korrespondenz mit dem Schuldner
  • Höhe der Forderung(en) prüfen (Hauptforderung = der eigentliche Streitwert, Fälligkeit, Verzug, Zinsen
  • Mögliche Einreden & Argumente des Schuldners prüfen und eigene Antworten/Reaktionen darauf vorbereiten (verspätete Lieferung, Mängel der gelierferten Ware)
  • Deutschsprachigen Anwalt in Polen kontaktieren und die individuelle Vorgehensweise besprechen 
  • Außergerichtliches Inkasso durch Kanzlei in Polen beginnen 
  • Bei fortgesetzter Zahlungsverweigerung des Schuldners Klage im passenden Gerichtsverfahren einlegen 
  • Nach Erlass des Urteils zeitnah die Zwangsvollstreckung in das in Polen vorhandene Vermögen des Schuldners einleiten 

Häufig gestellte Fragen zu Inkasso & Prozessvertretung in Polen

Deutschsprachige Anwaltskanzlei vertritt Sie bei Gerichtsprozessen in Polen.

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1) Warum sollte ich mit einem außergerichtlichen Inkasso beginnen?

Weil der Schuldner bei Einschaltung einer Kanzlei in Polen nicht selten seine Zahlungsmoral überdenkt und Ihre Rechnungen bezahlt. Dies ist dann für Sie billiger und nervenschonender als ein Gerichtsprozess. 

2) Wo muss ich die Klage gegen meinen polnischen Schuldner einreichen? 

Grundsätzlich dort, wo er auch Vermögen besitzt, in das später vollstreckt werden kann. Wenn es keine Vereinbarung über einen Gerichtsstand in Deutschland gibt, dann kann (und muss) bei Zahlungsklagen am Wohnort oder Firmensitz des Schuldners in Polen geklagt werden.

3) Wie schnell bekomme ich in Polen einen Zahlungsbefehl?

Das hängt vom gewählten Verfahren ab. Ein Mahnbescheid wird im (elektronischen) Mahnverfahren oder auch im Urkundenprozess in der Regel nach 3 bis 4 Monaten erlassen. Je nach Gerichtsstandort und Verfahren kann dies auch schneller gehen. 

4) Wie hoch sind die Gerichtskosten?

In der Regel fallen Gerichtskosten in der Höhe von 5% des eingeklagten Betrages an. Ausnahmen sind der Urkundenprozess mit ¼ der regulären Gebühr und das elektronische Mahnverfahren mit 1,25% des Streitwertes.

5) Was passiert, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht?

Dann geht der Prozess in das sog. „streitige“ Verfahren über. Das bedeutet, dass das Gericht mündliche Verhandlungen ansetzt und auch eine Beweisaufnahme durchführt. Bis zum Erlass eines Urteils dauert es dann länger.

6) Lohnt sich ein Vergleich mit meinem polnischen Schuldner?

Das hängt sehr von den Umständen ab. Häufig lohnt es sich, einen Vergleich abzuschließen. Insbesondere dann, wenn es eine Geschäftsbeziehung gibt, die noch weiter geführt werden kann.

Rechtsberatung im polnischen Recht durch deutsche Rechtsanwälte.

Adam Pasche, Rechtsanwalt

Adam Paschke, deutscher Rechtsanwalt und polnischer Adwokat, unterstützt seit über 20 Jahren deutschsprachige Unternehmen und Privatpersonen bei der Forderungsbeitreibung in Polen: vom außergerichtlichen Inkasso bis zur Vertretung vor polnischen Gerichten, insbesondere auch vor dem Obersten Gerichtshof in Warschau. 

Seine langjährige Prozesserfahrung gibt ihm die Möglichkeit, die gesamte Klaviatur des polnischen Verfahrensrechtes auszunutzen.

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