Polnisches Arbeitsrecht

Unser Beratungsangebot im polnischen Arbeitsrecht

Polen stellt mit seinen ca. 38 Mio. Einwohnern den größten und den für deutschsprachige Unternehmen interessantesten Markt unter den osteuropäischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dar. Darüber hinaus verfügt Polen über sehr gut ausgebildete und hoch motivierte Mitarbeiter sowie ein stabiles Rechtssystem.

Die Arbeitskosten in Polen sind im Vergleich zu Deutschland geringer. Die Lage zwischen Deutschland / EU und der Ukraine gibt Unternehmen die Möglichkeit nach Investitionen in Polen weitere Märkte in Osteuropa zu erschließen.

Deshalb verwundert es nicht, dass immer mehr deutschsprachige Unternehmer den polnischen Markt mit Produkten und Dienstleistungen „Made in Germany“ bzw. „Made in Austria“ oder auch „Swiss Made“ erobern wollen.


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Unsere jahrelange Erfahrung in Polen ermöglicht es uns, Sie in den nachfolgenden Bereichen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts auf fachlich höchstem Niveau zu beraten:

Für den Aufbau sowie die Erweiterung Ihres Mitarbeiterteams

  • Beratung im Vorfeld von Entsendungen deutscher Führungskräfte,
  • Beratung bei der unmittelbaren Anstellung von polnischen Mitarbeitern im ausländischen Unternehmen,
  • Beratung bei der Auswahl der entsprechenden Vertragsart (Arbeitsvertrag oder zivilrechtlicher Vertrag),
  • Beschäftigung von Innen- und Außendienstmitarbeitern (Vorbereitung der Arbeits-verträge sowie der arbeitsrechtlichen Dokumentation, Dienstwagenverträge und Wettbewerbsvereinbarungen), 
  • Erstellung von Arbeits- und Vergütungsordnungen entsprechend den Vorgaben des polnischen Arbeitsgesetzbuches, 
  • Einführung von leistungsorientierten Vergütungssystemen
  • Beratung bei urlaubsrechtlichen Fragestellungen,
  • Gestaltung von flexiblen Arbeitszeitmodellen,
  • Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung und der Arbeitnehmerhaftung
  • Beratung bei der Anwendung von flexiblen Beschäftigungsformen (u. a. Teilzeit, befristete Beschäftigungsverhältnisse, gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung – Zeitarbeit),

Sie benötigen Beratung im polnischen Arbeitsrecht?

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Erstgespräch! + 49 / 30 - 92 03 83 05 08. 

Für die Umstrukturierung Ihres Mitarbeiterteams

  • Beratung bei der inhaltlichen Änderung von Arbeitsverhältnissen (Änderungskündigung), 
  • Beratung bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen (ordentliche sowie außerordentliche Kündigung), 
  • Personelle Umstrukturierungen bei Massenentlassungen
  • Arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmenstransaktionen (z. B. arbeitsrechtliche Due Diligence, Begleitung bei den Verhandlungen der Sozialpartner auf betrieblicher Ebene, Erstellung und Verhandlung von Sozialplänen, Informationspflichten beim Betriebsübergang), 

Für Geschäftsführer und Vorstände polnischer Kapitalgesellschaften

  • Erstellung von geeigneten Vertragsmodellen für Mitglieder der Vorstände von Gesellschaften m.b.H sowie Aktiengesellschaften polnischen Rechts, 
  • Beratung zu Haftungsrisiken für Vorstandsmitglieder polnischer Kapitalgesellschaften
  • Beratung und gerichtliche Vertretung bei Regressforderungen der polnischen Sozialversicherungsanstalt ZUS oder polnischer Finanzämter

Bei Kontrollen der Staatlichen Arbeitsinspektion

  • Vorbereitung einer angekündigten Kontrolle
  • Beratung im Rahmen einer Kontrolle, 
  • Einlegung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Staatlichen Arbeitsinspektion. 

Bei der auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen Lösung dieser Problemstellungen stehen wir Ihnen sehr gerne beratend zur Seite, sowohl bei der arbeitsrechtlichen Gestaltung als auch bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Bei unserer Beratung lassen wir uns von der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, insbesondere des Obersten Gerichtshofes, sowie von der Praxis der Staatlichen Polnischen Arbeitsinspektion leiten.


Sie suchen einen Anwalt für die Vertretung Ihrer Interessen im polnischen Arbeitsrecht?

Dann schreiben Sie uns eine Nachricht! Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen.

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