Polnisches Erbrecht

Deutscher Rechtsanwalt berät im polnischen und europäischen Erbrecht.

Mit dem Erbrecht kommt jeder Mensch in seinem Leben mindestens einmal in Berührung. Sei es als Erbe oder als zukünftiger Erblasser, der seine Vermögensverhältnisse in erbrechtlicher Hinsicht bereits zu Lebzeiten regeln will. Dies kann aus steuerrechtlichen Gründen sinnvoll sein, oder auch dann, wenn Streitigkeiten unter den zukünftigen Erben vorgebeugt werden soll.

Kompliziert wird es dann, wenn der Erbfall Anknüpfungspunkte zu verschiedenen Rechtsordnungen aufweist. Das ist dann der Fall, wenn ein deutscher oder polnischer Staatsangehöriger verstirbt und Nachlassgegenstände in Deutschland und in Polen hinterlässt.

Wir unterstützen Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Recherche im Zusammenhang mit in Polen gelegenen Grundstücken, Feststellung des aktuellen Grundbucheintrags,
  • Beratung und Vertretung im Erbfeststellungsverfahren (sowohl Vertretung von Alleinerben als auch von Erbgemeinschaften),
  • Geltendmachung sowie Abwehr von Pflichtteilsansprüchen,
  • Erstellung und Auslegung von Testamenten,
  • Vertretung eines Miterben gegenüber der Erbengemeinschaft,
  • Beratung im Zusammenhang mit der Ausschlagung der Erbschaft,
  • Beratung im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögensgegenständen zu Lebzeiten,
  • Beratung im Zusammenhang mit der ab 2015 geltenden EU-Erbrechts-Verordnung.

Sie suchen einen Anwalt für die Vertretung Ihrer Interessen im polnischen Erbrecht?

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