Investitionsberatung Polen

Eintritt in den polnischen Markt

Sie beabsichtigen, sich in Polen wirtschaftlich zu engagieren? Dann stehen Ihnen verschiedene Personengesellschaften sowie zwei Arten von Kapitalgesellschaften zur Verfügung.

Aufgrund des auch in Polen geltenden numerus clausus (Typenzwang) sind andere als die gesetzlich vorgesehenen Gesellschaftsformen nicht zulässig. Das polnische Gesellschaftsrecht ist im Wesentlichen in dem am 01. Januar 2001 in Kraft getretenen Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften geregelt.

Als Personengesellschaft kennt das polnische Recht zunächst die der deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ähnliche Zivilgesellschaft.

Personenhandelsgesellschaften sind nach der entsprechenden gesetzlichen Definition: die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Kapitalhandelsgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie die Aktiengesellschaft.


Wahl der geeignete Investitionsform

Ausgangspunkt für die Wahl der geeigneten Investitionsform ist in der Regel zunächst das Ausmaß der vom ausländischen Unternehmer beabsichtigten wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen.

Ebenso sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Inhalt des Gesellschaftsvertrages sowie die steuerrechtliche Behandlung der jeweiligen Gesellschaftsform entscheidend.

Darüber hinaus spielen bei der Wahl der Investitionsform die Bestimmungen über die Gründung der jeweiligen Gesellschaft (incl. die unterschiedliche Höhe der Gründungskosten) und die verschiedenen Haftungsverhältnisse eine große Rolle.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer Tochter-GmbH:

  • Erstellung des Gesellschaftsvertrages und Beurkundung bei einem Notar Ihrer Wahl oder dem Notar, mit dem wir in ständiger Zusammenarbeit stehen, 
  • Registrierung der Gesellschaft im polnischen Handelsregister, dem Landesgerichtsregister KRS, 
  • Veranlassung der Beantragung der REGON-Nummer beim zuständigen Amt für Statistik, 
  • Veranlassung der Beantragung der Steueridentifikations-Nummer NIP beim zuständigen Finanzamt, 
  • Hilfestellung bei der Eröffnung eines Bankkontos,  
  • Veranlassung der Vornahme der notwendigen Übersetzungen

Sie benötigen Beratung bei der Gründung Ihrer Tochtergesellschaft in Polen?

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Erstgespräch! + 49 / 30 - 92 03 83 05 08. 


Investitions- und M&A-Beratung in Polen

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Für die Erschließung ausländischer Märkte durch externes Wachstum bietet sich die Übernahme eines bereits bestehenden Marktteilnehmers an, der über eine gut funktionierende Infrastruktur und gute Kontakte im Markt verfügt.

Polen stellt mit seinen ca. 38 Mio. Einwohnern den größten Markt unter den osteuropäischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dar. Viele Unternehmer haben das Potential dieses Marktes bereits für sich erkannt und sind mit eigenen Gesellschaften in Polen aktiv; immer mehr Unternehmer nutzen dabei die Möglichkeit, die Marktbearbeitung durch die Übernahme eines polnischen Unternehmens zu beschleunigen.

Der polnische Markt der Unternehmenstransaktionen ist dabei ein Markt, der sich gerade im Segment der mittelständischen Unternehmen in den nächsten Jahren in interessanter Weise entwickeln wird. Zum einen hat der polnische Mittelstand in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass Wachstum auch in Krisenzeiten möglich ist. Zum anderen liegen die für die Entwicklung eines Unternehmens wesentlichen Faktoren wie ein in vielen Bereichen noch nicht gesättigter Marktsehr gut ausgebildete Mitarbeiter sowie ein stabiles Rechts- und Steuersystem in Polen weiterhin vor.


Das polnische Recht sieht zwei rechtliche Möglichkeiten für Unternehmenstransaktionen vor: zum einen den Share Deal als Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH oder von Aktien einer Aktiengesellschaft, zum anderen den Asset Deal als Übertragung von sämtlichen Vermögensbestandteilen eines Unternehmens im Rahmen einer einheitlichen Rechtshandlung.


Unsere Beratungsleistungen im M&A-Bereich:

Wir begleiten Sie gerne während des gesamten Transaktionsprozesses, von der Identifizierung passender Zielunternehmen über die Durchführung einer Due Diligence bis zur Teilnahme an den Verhandlungen mit dem Verkäufer und der Erstellung bzw. Prüfung des entsprechenden Kaufvertrages.

Dabei stehen wir Ihnen insbesondere mit den folgenden Beratungsleistungen sehr gerne zur Verfügung:

  • Branchenanalyse und Identifizierung von passenden Zielunternehmen,
  • Erlangung von ersten Informationen über die von Ihnen ausgewählten Zielunternehmen aus öffentlich zugänglichen Informationsquellen,
  • Kontaktaufnahme mit den Eigentümern der von Ihnen ausgewählten Zielunternehmen,
  • Erstellung/Prüfung der Vertraulichkeitsvereinbarung (non-disclosure-agreement),
  • Erlangung von detaillierten Informationen über das Zielunternehmen (Informationsmemorandum) sowie Prüfung der darin enthaltenen Angaben,
  • Erstellung/Prüfung des Letter of Intent (Thermsheet), Erstellung von Vorverträgen, 
  • Durchführung der Due Diligence und Herausarbeiten wesentlicher Risiken für die geplante Transaktion, 
  • Beratung bei rechtlichen Fragestellungen, die für den laufenden M&A-Prozess eine wichtige Bedeutung haben (z. B. beim Thema Betriebsübergang), 
  • Erstellung des DD-Berichtes in der deutschen Sprache, 
  • Vorbereitung und Beratung sowie Teilnahme an den Verhandlungen mit dem Verkäufer, 
  • Erstellung des Textes des endgültigen Kaufvertrages aufgrund der Ergebnisse der geführten Verhandlungen, 
  • Unterzeichnung des Kaufvertrages (Signing), 
  • Beratung in der Phase des Vollzugs des unterzeichneten Unternehmenskaufvertrags (Closing), 
  • Beratung während der nach der tatsächlichen Übernahme des Unternehmens beginnenden Umstrukturierung und Integration. 

Sie suchen einen Anwalt für die rechtliche Begleitung Ihres Eintritts in den polnischen Markt?

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Wissen sehr gerne zur Verfügung.

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