Überblick über Gesellschaften in Polen - lernen Sie die Vor- und Nachteile jeder Form kennen!
Wer den polnischen Markt mit seinen Produkten und/oder Dienstleistungen erobern will, der benötigt dafür eine funktionierende rechtliche Basis. Und das sind die in Polen bestehenden Gesellschaftsformen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Arten von Gesellschaften in Polen, mit denen sich eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben lässt. Wir erläutern Ihnen die Stärken und Schwächen jeder Gesellschaftsform und beschreiben die Situationen, in denen es sinnvoll ist, sich für die Gründung einer bestimmten Gesellschaft zu entscheiden. Dank dieser Informationen sind Sie in der Lage, sich bewusst für die zu Ihrem Business in Polen am besten passende Gesellschaft zu entscheiden.
Die Zivilgesellschaft - eine der einfachsten Formen, ein Unternehmen zu führen!
Die Zivilgesellschaft (spółka cywilna) ist eine der grundlegendsten Möglichkeiten, in Polen eine Geschäftstätigkeit aufzunehmen - geregelt im Zivilgesetzbuch (Art. 860 - 875). Sie ist nichts anderes als ein Vertrag, der zwischen mindestens zwei Gesellschaftern geschlossen wird, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen. Ziel der Zivilgesellschaft? Das Zusammenwirken der beteiligten Personen, um ein gemeinsames, konkretes Ziel zu erreichen.
Die Gründung einer Zivilgesellschaft lohnt sich insbesondere in den folgenden Situationen:
- wenn die Tätigkeit mehrerer Personen auf gegenseitigem Vertrauen basiert,
- wenn das Geschäft übersichtlich ist und das Risiko begrenzt bleibt,
- wenn eine gemeinsame Arbeit der im Unternehmen tätigen Personen geplant ist (nicht nur eine reine Kapitalbeteiligung),
- wenn Ihnen geringe Kosten für die Führung der Gesellschaft wichtig sind,
- wenn Sie komplizierte Formalitäten vermeiden möchten.
Welche Vorteile hat eine Zivilgesellschaft?
Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:
- steuerliche Vorteile,
- keine Verpflichtung zur Einzahlung eines Stammkapitals,
- keine Verpflichtung zur Eintragung ins polnische Handelsregister KRS,
- eine vereinfachte Buchführung,
- ein flexibler Vertrag zwischen den Gesellschaftern, die Punkte wie Gewinnverteilung oder Vertretung selbst regeln,
- eine einfache Erweiterung der Tätigkeit (z. B. die Aufnahme weiterer Gesellschafter),
- keine Verpflichtung zur Einrichtung formeller Organe,
- die vollständige Kontrolle über das geführte Geschäft durch die Gesellschafter.
