Rechtsberatung durch Anwälte in Polen

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Deutschsprachige Unterstützung in Polen: Dieses Wissen hilft Ihnen, wenn Sie einen Anwalt in Polen brauchen 

Deutschsprachige Kanzlei berät im polnischen Recht.

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Übersicht

In Polen beraten zwei zugelassene Berufsgruppen im Recht: Anwälte (adwokat) und Rechtsberater (radca prawny). Die historische Trennung aus der sozialistischen Zeit spielt heute in der täglichen Praxis kaum noch eine Rolle; beide dürfen alle Rechtsgebiete bearbeiten. Ein Unterschied bleibt: Rechtsberater können auch im Angestelltenverhältnis arbeiten, Anwälte nicht. Deutsche Rechtssuchende finden in Polen sowohl polnische als auch deutsche Rechtsanwälte mit Sitz vor Ort; letztere dürfen im polnischen Recht beraten und vor polnischen Gerichten auftreten. 

Ausländische, z. B. deutsche (Rechts-) Anwälte müssen in Polen bei der regionalen Anwalts- oder Rechtsberaterkammer registriert sein und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre polnischen KollegINNen. Anwaltszwang besteht nur vor dem Obersten Gerichtshof (Sąd Najwyższy), in den unteren Instanzen nicht - praktisch ist anwaltliche Begleitung dennoch sehr zu empfehlen. Spezialisierungen (z. B. Arbeits-, Gesellschafts- oder Prozessrecht) finden sich vor allem in großen Städten; Honorare werden frei vereinbart, außergerichtliche Kosten tragen in Polen grundsätzlich beide Seiten selbst.


Welche Anwälte gibt es in Polen? 

Rechtsberatung im polnischen Recht bieten die Vertreter von zwei Rechtsberufen an: die Anwälte (adwokat) sowie die Rechtsberater (radca prawny). Die Unterscheidung ist historisch bedingt und reicht in die Zeit des sozialistischen Staatssystems. Heute sind die Unterschiede bei der Berufsausübung und damit bei der Rechtsberatung fast völlig verschwunden.

Wahrnehmbar ist noch die Tatsache, dass polnische Rechtsberater selbstständig sein können, sich aber auch aufgrund eines Arbeitsvertrages anstellen lassen können. Letzteres ist dem polnischen Anwalt nicht gestattet.

Wer kann mich besser im polnischen Recht beraten - der Anwalt oder der Rechtsberater? 

Beide Berufsgruppen haben eine vergleichbare Ausbildung. So dass es letztendlich auf das Wissen und die Erfahrung des einzelnen Anwalts oder Rechtsberaters ankommt. Diese Zweiteilung der beiden Rechtsberufe hat historische Gründe.

Im Jahr 1961 wurde durch einen Beschluss des polnischen Ministerrates die Rechtsberatung zugunsten von Staatsbetrieben und staatlichen Banken Rechtsberatern zugewiesen, die in diesen staatlichen Einheiten zu beschäftigen waren. Bestimmte Dienstleistungen wie die Beratung und Vertretung von Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten oder auch die Beratung in familienrechtlichen Sachen waren in der Folgezeit lediglich den polnischen Anwälten erlaubt.

Von dieser Zweiteilung ist in fachlicher Hinsicht jedoch nichts mehr zu spüren. Beide Berufsgruppen dürfen sich mit denselben Rechtsgebieten beschäftigen.

Gibt es in Polen auch deutsche Rechtsanwälte? 

Rechtssuchende aus Deutschland können sich auch an deutsche Rechtsanwälte wenden, die ihren Kanzleisitz in Polen haben. Wichtig ist, dass sie aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung als ausländische Juristen bzw. europäische Rechtsanwälte im polnischen Recht beraten dürfen sowie vor polnischen Gerichten die Interessen ihrer Mandanten vertreten können.

Wir beraten in unserer Kanzlei deutschsprachige Unternehmer in Polen.

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Gehört ein deutscher Rechtsanwalt in Polen zu einer Anwaltskammer? 

Ja, dies ist ähnlich wie in Deutschland. Der deutsche Rechtsanwalt, der sich für eine ständige Beratungspraxis in Polen entschieden hat, ist entweder bei der örtlich für den Kanzleisitz zuständigen Selbstverwaltungs-Organisation der polnischen Anwälte (regionale Anwaltskammer - Okręgowa Rada Adwokacka) oder bei der entsprechenden Kammer der Rechtsberater (Okręgowa Izba Radców Prawnych) registriert. Er hat dieselben Rechte und Pflichten wie der jeweilige polnische Kollege.


Gibt es in Polen einen Anwaltszwang? 

Ja, den gibt es - allerdings nur vor dem Obersten Gerichtshof in Warschau. Vor den Gerichten der I. und II. Instanz könnte man theoretisch ohne rechtliche Begleitung auftreten. Das macht für deutschsprachige Unternehmer und Privatpersonen jedoch wenig Sinn.

Zum einen wird im Gerichtssaal zwischen den Verfahrensbeteiligten polnisch gesprochen. Auch wenn in der Regel ein Dolmetscher hinzugezogen wird, ist es für die Wahrnehmung der eigenen Interessen wichtig, das eine Person Ihrer Wahl das Gesprochene im Original versteht. Zum anderen wird das polnische Verfahrensrecht angewandt, dessen Kenntnis und Verständnis für einen positiven Ausgang des Verfahrens wesentlich ist.


Wie finde ich einen deutschsprachigen Anwalt in Polen? 

Die wichtigste Quelle für das Finden eines deutsch(sprachig)en Anwalts ist das Internet und die Google-Suche. Hier macht Ihnen die am meisten genutzte Suchmaschine entsprechende Angebote, wenn Sie z. B. die Suchwörter „anwalt für polnisches recht“, „polnisches recht anwalt“ oder auch „deutsch polnische rechtsanwaltskanzlei“ eingeben. 

Anwaltssuche in Polen - achten Sie darauf, dass Ihr Anwalt deutsch spricht.

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Bei der lokalen Suche eines Anwalts macht es Sinn, den oben genannten Keywords die Stadt wie z. B. „Warschau“ hinzuzufügen. Darüber hinaus kann für eine Suche nach einem Experten im Prozessrecht die Anfrage bei Google auch um dieses Wort („Prozessrecht“) bei der oben besprochenen Suche ergänzt werden. 

Sind Anwälte in Polen auf bestimmte Beratungsgebiete spezialisiert? 

Ja, in der Regel schon. Vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten wie der Dreistadt Danzig-Gdynia-Sopot, Warschau oder auch Kraków oder Katowice. Die Spezialisierungen sind dabei die Rechtsgebiete, mit denen ein Anwalt tagtäglich zu tun hat. Dies können z. B. das polnische Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht oder auch die Investitionsberatung sein.


Was kostet ein Anwalt in Polen? 

Das hängt vom Arbeitsaufwand und dem Streitwert ab. Sowohl die reine Beratung als auch die Vertretung vor einem Gericht werden für gewöhnlich auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung erbracht. Dort können dann z. B. Pauschalbeträge oder auch Stundensätze genannt sein. Ein Pauschalangebot wird Ihnen der Anwalt dann machen, wenn er einen genauen Überblick über Ihre Angelegenheit hat. Und somit weiß, mit welchem zeitlichen und personellen Aufwand bei der Bearbeitung oder der gerichtlichen Vertretung zu rechnen ist.

Ein wichtiger Unterschied zur Forderungsbeitreibung in Deutschland: in Polen trägt beim Versuch einer außergerichtlichen Lösung jede der Parteien ihre außergerichtlichen Anwaltskosten selbst. 

Wie viel kostet ein Erstgespräch bei einem polnischen Anwalt? 

Das hängt von der Kanzlei ab. Einige Kanzleien rechnen ein erstes Gespräch mit dem bei ihnen geltenden Stundensatz ab. Andere Kanzleien nutzen das Erstgespräch zum Kennenlernen und zum besseren Verständnis der Angelegenheit. Und berechnen kein Honorar dafür. Weil sie wissen, dass sich beide Seiten bei der Zusammenarbeit wohlfühlen müssen. Damit das Ergebnis das Beste wird, was in den jeweiligen Umständen erreichbar ist. Ein solches Erstgespräch ist dann kostenlos, aber niemals umsonst.

Wenn Sie sichergehen wollen, nicht bereits für das erste Gespräch am Telefon oder auch Online bezahlen zu müssen, fragen Sie danach zu Beginn des Gesprächs oder am besten bereits bei der Terminvereinbarung. 

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 15.000 €? 

Die Anwaltskosten für die außergerichtliche Bearbeitung und Vertretung gegenüber dem Schuldner hängen von der Vereinbarung zwischen der Kanzlei und dem Mandanten ab. Es gibt in Polen kein Gesetz, das vom Umfang her mit dem in Deutschland geltenden Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG) vergleichbar wäre. Lediglich eine Rechtsverordnung des Justizministers enthält bestimmte Honorarbeträge in ausgewählten Angelegenheiten, die dem Verlierer vom Gericht auferlegt werden können. Das betrifft jedoch nur das während des Gerichtsprozesses anfallende Honorar.

Bei einem Streitwert von 15.000,- € würden neben 5% Gerichtskosten die Anwaltshonorar-Kosten anfallen, die zwischen Mandant und Kanzlei vereinbart wurden. Diese Kosten können sich an den Beträgen orientieren, die sich aus dem RVG für Deutschland ergeben. Dies muss aber nicht so sein. Auf jeden Fall würde das Gericht dem Verlierer des Prozesses den Betrag in der Höhe von 5.400,- PLN auferlegen, wenn dieser das Verfahren 100% verliert. Dieser PLN-Betrag an zu erstattenden Anwaltsgebühren entspricht ungefähr einem Betrag von 1.300,- €.

Für andere Streitwerte ergeben sich die entsprechenden Korridore der Streitwerte und der zu erstattenden Beträge aus der folgenden Tabelle. 

Streitwert

Erstattung

bis 500,- PLN (ca. 125,- €*)

90,- PLN (ca. 22,- €*)

501,- PLN1.500,- PLN (ca. 375,- €)

270,- PLN (ca. 67,- €)

1.501,- PLN - 5.000,- PLN (ca. 1.250 €)

900,- PLN (ca. 225,- €)

5.001 PLN - 10.000 PLN (2.500 €)

1.800 PLN (ca. 450,- €)

10.001 PLN - 50.000 PLN (ca. 12.500 €)

3.600 PLN (ca. 900 €)

50.001 PLN - 200.000 PLN (ca. 50.000 €)

5.400 PLN (ca. 1.300 €)

200.001 PLN - 2.000.000 PLN (ca. 500.000,- €)

10.800 PLN (ca. 2.700 €)

2.000.000 PLN - 5.000.000 PLN (ca. 1.250.000,- €)

15.000 PLN (ca. 3.700 €)

über 5.000.000 PLN 

25.000 PLN (ca. 6.200 €)

Streitwert

Erstattung

bis 500,- PLN (ca. 125,- €*)

90,- PLN (ca. 22,- €*)

501,- PLN1.500,- PLN (ca. 375,- €)

270,- PLN (ca. 67,- €)

1.501,- PLN - 5.000,- PLN (ca. 1.250 €)

900,- PLN (ca. 225,- €)

5.001 PLN - 10.000 PLN (2.500 €)

1.800 PLN (ca. 450,- €)

10.001 PLN - 50.000 PLN (ca. 12.500 €)

3.600 PLN (ca. 900 €)

50.001 PLN - 200.000 PLN (ca. 50.000 €)

5.400 PLN (ca. 1.300 €)

200.001 PLN - 2.000.000 PLN (ca. 500.000,- €)

10.800 PLN (ca. 2.700 €)

2.000.000 PLN - 5.000.000 PLN (ca. 1.250.000,- €)

15.000 PLN (ca. 3.700 €)

über 5.000.000 PLN 

25.000 PLN (ca. 6.200 €)


Welche Art von Gerichten gibt es in Polen? 

Die Rechtspflege wird in Polen durch die allgemeinen Gerichte (sądy powszechne) der Zivil-und Strafgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichte (sądy administracyjne) sowie den Obersten Gerichtshof (Sąd Najwyższy) wahrgenommen.

Wie funktionieren die Zivilgerichte? 

Die Zivilgerichtsbarkeit unterteilt sich in die Amtsgerichte (sądy rejonowe), die in Verfahren mit einem Streitwert von bis zu 100.000,- PLN (ca. 25.000,- EUR) sachlich zuständig sind. Die Landgerichte (sądy okręgowe) beschäftigen sich mit Verfahren, in denen der Streitwert den oben genannten Betrag überschreitet.

Wir vertreten Sie vor allen Gerichten in Polen.

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Entscheidungen in Verfahren, die vor dem Amtsgericht als dem Gericht der I. Instanz eingeleitet wurden, können in der zweiten Instanz durch das Landgericht überprüft werden. Als Gericht der zweiten Instanz für Verfahren, die vor einem Landgericht begonnen haben, steht das Berufungsgericht (sąd apelacyjny) zur Verfügung. 

Wann kann man sich an den Obersten Gerichtshof wenden? 

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Entscheidungen der Gerichte der II. Instanz durch den Obersten Gerichtshof überprüfen zu lassen. Dies ist z. B. dann möglich, wenn der Ausgang eines Verfahrens grundsätzliche Bedeutung hat oder eine einheitliche Rechtsprechung in Polen gesichert werden soll.

Welche Verwaltungsgericht gibt es in Polen? 

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht die Verwaltungsgerichte der einzelnen Woiwodschaften als erstinstanzliche Gerichte und das Oberste Verwaltungsgericht in Warschau (Naczelny Sąd Administracyjny) vor, das unter anderem als Berufungsinstanz Entscheidungen der Verwaltungsgerichte überprüft.


Häufig gestellte Fragen zur Rechtsberatung durch Anwälte in Polen

Deutsche und polnische Anwälte beraten bei uns im polnischen Recht.

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1) Worin unterscheiden sich „adwokat“ und „radca prawny“ heute in der Praxis?

Historisch wurden Aufgaben getrennt, etwa Straf- und Familienrecht für Anwälte. Heute dürfen beide Berufsgruppen alle Rechtsgebiete bearbeiten. Ein wesentlicher Restunterschied: Rechtsberater dürfen auch angestellt tätig sein, Anwälte nur selbstständig.

2) Können deutsche Rechtsanwälte mich in Polen vertreten - und sind sie irgendwo registriert? 

Ja. Deutsche Rechtsanwälte mit dauerhafter Beratungspraxis in Polen können als ausländische / europäische Rechtsanwälte in Polen beraten und vor polnischen Gerichten auftreten. Sie sind bei der regional zuständigen Anwaltskammer (Okręgowa Rada Adwokacka) oder Rechtsberaterkammer (Okręgowa Izba Radców Prawnych) registriert und den polnischen Kollegen rechtlich gleichgestellt.

3) Gibt es in Polen einen Anwaltszwang?

Nur vor dem Obersten Gerichtshof (Sąd Najwyższy) besteht Anwaltszwang. In erster und zweiter Instanz kann man theoretisch selbst auftreten. Praktisch ist anwaltliche Vertretung sinnvoll: Verhandlungssprache ist Polnisch, und die Kenntnis des polnischen Prozessrechtes ist entscheidend für den Erfolg.

4) Wie finde ich einen deutschsprachigen Anwalt in Polen?

Am einfachsten über die Google-Suche mit Keywords wie „Anwalt polnisches Recht“, „deutsch polnische Rechtsanwaltskanzlei“ oder ergänzt um die Stadt („Warschau“, „Danzig“, „Krakau“). Für Prozessfragen kann „Prozessrecht“ hinzugefügt werden. Achten Sie auf Spezialisierung, Erfahrung und klar kommunizierte Honorarmodelle.

5) Was kostet ein Anwalt in Polen - und wieviel das Erstgespräch?

Honorare werden frei vereinbart, z. B. als Pauschale oder Stundensatz, abhängig von Aufwand und Streitwert. Viele Kanzleien berechnen das Erstgespräch, einige bieten es als Kennenlern-Gespräch kostenfrei an. Fragen Sie am besten bei der Terminvereinbarung ausdrücklich nach, um Klarheit zu haben. 

6) Welche Kosten fallen bei einem Streitwert von 15.000 € im Prozess an - und wie ist die Gerichtsbarkeit aufgebaut? 

Gerichtskosten betragen etwa 5 % des Streitwerts; die erstattbaren gegnerischen Anwaltsgebühren legt eine Verordnung fest (bei 15.000,- € ca. 5.400,- PLN ≈ 1.300,- € bei vollständigem Unterliegen). Außergerichtlich trägt in Polen jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Zuständig sind sachlich die Amtsgerichte (bis 100.000,- PLN) und darüber die Landgerichte; Rechtsmittel gehen ans Land- bzw. Berufungsgericht, in besonderen Fällen prüft der Oberste Gerichtshof.

Anwalt für polnisches Recht unterstützt Unternehmer aus dem DACH-Raum in Polen.

Kanzlei BPN Braun Pasche Narloch

Steffen Braun (Rechtsanwalt), Adam Paschke (Rechtsanwalt und adwokat) und Marcin Narloch (radca prawny) sind ein praktisches Beispiel für eine deutsch-polnische Anwaltskanzlei. Und das seit über 20 Jahren. 

Als deutsche Rechtsanwälte und polnischer Anwalt (adwokat) sowie Rechtsberater (radca prawny) unterstützen sie zusammen mit ihren Mitarbeitern (polnische Anwälte und Rechtsberater) seit über 20 Jahren deutschsprachige Unternehmen und Privatpersonen bei ihrem Engagement in Polen. Inkasso und gerichtliche Forderungsbeitreibung inklusive, auch vor dem Obersten Gerichtshof in Warschau.

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