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Mehr InformationenIhre Herausforderungen auf dem polnischen Markt
Das polnische Recht.
In Polen gelten - wie in anderen EU-Staaten auch - die Vorgaben aus Brüssel. Der Teufel steckt aber im sprichwörtlichen Detail. Deshalb können Sie nicht alles, was Sie von Ihrem Heimatmarkt kennen, 1:1 auch in Polen umsetzen. Hier heisst es, genau hinzuschauen, um später keine bösen & kostspieligen Überraschungen zu erleben.
Die polnische Sprache.
Die Amtssprache in Polen ist polnisch. Eine sehr schöne und gleichzeitig schwierige Sprache. Zumindest für deutsche Muttersprachler. Auf der anderen Seite spricht nicht jeder polnische Geschäftspartner ausreichend deutsch oder englisch. Lassen Sie sich deshalb von jemandem begleiten, der beide Sprachen versteht & auch aktiv spricht.
Die unterschiedlichen Kulturen.
Wer ausschließlich auf die Landkarte schaut, wird davon ausgehen, dass die Unterschiede wohl so groß nicht sein können. Wer sich hingegen genauer mit Land & Leuten beschäftigt, wird schnell feststellen, dass es in einigen Bereichen eine andere Herangehensweise gibt. Nicht besser oder schlechter, nur anders. Und das betrifft auch die Geschäftswelt.
Unsere Beratungsleistungen im Überblick
Arbeitsrecht
Investitionsberatung
Zivilprozess
Wirtschaftsstrafrecht
Gesellschaftsrecht
Wettbewerbsrecht
Inkasso Polen
Vertrags- und Handelsrecht
Beratung von Privatpersonen
Die schnelle und unkomplizierte Beratung und Ausführung begeistern uns immer wieder.
Seit der Unternehmensgründung arbeiten wir mit der Kanzlei BPN zusammen und konnten uns bereits mehrfach von der Qualität und Kompetenz der Leistungen überzeugen. Insbesondere die Unterstützung bei Angelegenheiten im Gewerberecht sowie bei der Vertragsgestaltung war die Umsetzung der Kanzlei BPN maßgeblich entscheidend.
Markus Bankwitz // CEO MUGLER POLSKA sp. z o. o.
Unser Angebot für die Gründung Ihrer GmbH
Wir bieten Ihnen das folgende Leistungspaket für die Errichtung Ihrer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen:
Ihr polnischer Schuldner zahlt Ihre Rechnungen nicht?
Ihre Mahnungen werden einfach ignoriert?
Wenn Ihr Schuldner in Polen fällige Rechnungen nicht zahlt, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern kann in Abhängigkeit von der Forderungshöhe auch finanziell unangenehm werden. Lassen Sie sich deshalb von Ihrem polnischen Schuldner nicht zu lange mit Versprechungen hinhalten.
Wenn Ihr polnischer Schuldner auf Mahnungen nicht reagiert, für Sie nicht mehr erreichbar ist oder im Hinblick auf eine bisher nicht gerügte Ware oder Dienstleistung nicht nachvollziehbare Einwände vorbringt, dann sollten Sie schnell handeln. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Forderungsangelegenheit sofort vor Gericht landet.
Was wir für Sie tun können
In der Regel geht Ihr polnischer Schuldner davon aus, dass der Vertragspartner im Ausland weit entfernt ist und nicht so schnell mit Beitreibungsmaßnahmen in Polen beginnen wird.
Wenn dann eine Kanzlei mit Sitz in Polen anwaltliche Mahnschreiben an den Schuldner versendet und danach mit dem Schuldner Kontakt aufnimmt, macht dies auf den Schuldner erfahrungsgemäß einen größeren Eindruck, als wenn dies allein durch den Gläubiger oder seine Rechtsanwälte in Deutschland geschieht.
Im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung versuchen wir zunächst herauszufinden, warum der polnische Handelspartner Ihre Rechnungen bisher nicht gezahlt hat. Dies kann durchaus verschiedene Gründe haben und hat in vielen Fällen mit Böswilligkeit nichts zu tun.
In unmittelbaren Gesprächen mit Ihrem Schuldner versuchen wir, eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden. Eine sinnvolle Ratenzahlungsvereinbarung ist sehr häufig eine gute Möglichkeit für Ihren Schuldner, das Gesicht zu wahren, während Sie als Forderungsinhaber Ihr Geld ohne die Risiken und Mehrkosten eines Gerichtsverfahrens erhalten. Das bedeutet auch, dass beide Vertragspartner eine in vielen Fällen seit Jahren bestehende und eigentlich gut funktionierende Geschäftsverbindung weiterführen können.
Vollstreckung eines in Deutschland erlangten Urteils
Wenn es Ihnen gelingt, gegenüber Ihrem polnischen Schuldner vor einem Gericht in Deutschland ein Urteil zu erlangen, ist dies erst die Hälfte des Weges. Sehr häufig zahlt Ihr Schuldner nicht aufgrund einer entsprechenden Gerichtsentscheidung, sondern erst im Ergebnis der Zwangsvollstreckung.
Verschiedene Möglichkeiten der Vollstreckung
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, in Polen ein deutsches Urteil zu vollstrecken: entweder als Europäischer Vollstreckungstitel oder aufgrund der Brüssel-I-Nachfolge-Verordnung.
Der Europäische Vollstreckungstitel gilt für Entscheidungen, gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunden über unbestrittene Forderungen.
Eine Forderung gilt u. a. dann als „unbestritten“, wenn der Schuldner ihr im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich durch Anerkenntnis oder durch einen vor einem Gericht geschlossenen Vergleich zugestimmt hat, oder, wenn der Schuldner der Forderung im gerichtlichen Verfahren zu keiner Zeit nach den maßgeblichen Verfahrensvorschriften des deutschen Rechts widersprochen hat.
In allen anderen Situationen ist die Zwangsvollstreckung in Polen aufgrund der Vorschriften der Brüssel-I-Nachfolge-Verordnung durchzuführen. Der Europäische Vollstreckungstitel wäre für Sie als Gläubiger günstiger, da hier der polnische Schuldner weniger Möglichkeiten hat, Rechtsmittel einzulegen.
Was Sie jetzt tun können
Wenn noch nicht klar ist, welcher Weg für die Vollstreckung in Polen beschritten werden kann, wenden Sie sich bitte an das Gericht, das den Titel erlassen hat - mit der Bitte um Klärung, welche der beiden oben genannten Möglichkeiten der Auslandsvollstreckung in Polen in Frage kommen. Das Gericht füllt dann das in Ihrem Fall passende Formular aus, das neben dem Titel (Urteil oder z. B. auch Kostenfestsetzungsbeschluss) für die Vollstreckung in Polen benötigt wird.
Wir unterstützen Sie gerne
Wenn Sie bereits das Urteil (oder den KFB) und das entsprechende Formular erhalten haben, dann begleiten wir gerne die Vollstreckung Ihrer Forderungen in Polen. Was wir für Sie tun können - darüber können wir uns gerne in einem kostenlosen Erstgespräch unterhalten.
Sie möchten neue Mitarbeiter einstellen oder eine Kündigung rechtssicher aussprechen?
Auch im Arbeitsrecht helfen wir Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie während der Reise Ihres Mitarbeiters in Ihrem polnischen Tochterunternehmen (Employee Journee)
Während der Einstellungsphase (onboarding):
Während der Zusammenarbeitsphase:
In der Trennungsphase (offboarding):
Bekannt aus
MKG - Mit kollegialen Grüßen

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Arbeit und Arbeitsrecht

Springer Fachmedien IT-Director

VDBUM - Magazin der Baubranche

Warum BPN - Braun Paschke Narloch?
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Wir geben Ihnen die rechtliche Sicherheit, die Sie brauchen, um sich zu 100% auf Ihr Business auf dem polnischen Markt zu konzentrieren. Für Ihr Wachstum in Polen.

BPN überzeugt durch hohe Zuverlässigkeit, Transparenz und ein ausgeprägtes Serviceverständnis.
Seit unserer Gründung begleitet uns BPN partnerschaftlich und engagiert - die Unterstützung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für unseren bisherigen Weg. Besonders hervorzuheben ist der persönliche Einsatz, den das Team zeigt, um unsere Interessen bestmöglich zu vertreten. Wir schätzen die offene Kommunikation und das lösungsorientierte Handeln sehr.
Natalia Kress // Managing Director SeaRenergy sp. z o. o.
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Erstgespräch
Sie vereinbaren mit uns ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir uns kennenlernen und eine Ersteinschätzung vornehmen.
Angebot
Wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot & erledigen das Formelle für unsere Zusammenarbeit.
Unterstützung
Wir setzen gemeinsam die besprochene Strategie um - entweder im Rahmen der Beratung und/oder der Prozessvertretung.
Wir schätzen die Professionalität, die Expertise und die zielgerichtete Kommunikation. Ein großes Dankeschön an das Team von BPN!
Wir suchten Hilfe, wir fanden Hilfe. Mittlerweile besteht zwischen der Kanzlei BPN und uns seit Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. BPN berät und unterstützt uns im polnischen Wirtschaftsrecht vor allem im Gesellschafts- und Vertragsrecht einschließlich Prozessvertretung in Polen.
Thomas Beeneken // Geschäftsführer, Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH, Hannover im August 2025
Unser Kanzleisitz in Warschau
Unsere Kanzlei befindet sich in Warschau im Stadtteil Mokotów, der in südlicher Richtung an das Stadtcentrum angrenzt. Sie können uns deshalb in wenigen Minuten mit dem Taxi erreichen, egal, ob Sie mit dem Zug anreisen oder mit dem Flugzeug (Airport Lotnisko Chopina).
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