Grundbuchrecherche in Polen

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Ermittlung von aktuellen Grundbuchinhalten

Häufig erhalten wir von unseren Mandanten alte Grundbuchauszüge, in denen die Eltern oder die Großeltern unserer Mandanten als Eigentümer eingetragen sind. Es handelt sich dabei in der Regel um Auszüge aus den zwanziger oder dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, die Grundstücke in den ehemaligen deutschen Ostgebieten betreffen.

In diesen Fällen ermitteln wir zunächst den aktuellen Inhalt des betroffenen Grundbuches (gegenwärtige Eigentumsverhältnisse), bevor wir prüfen, welche Eigentümerwechsel in der Vergangenheit stattgefunden haben (insbesondere, ob das von dem übersandten Auszug erfasste Grundstück in den 50ger oder 60ger Jahren des vergangenen Jahrhunderts verstaatlicht wurde).

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In vielen Fällen ist es dazu notwendig, Zugang zu den alten Katasterplänen zu erhalten. In diesen Plänen befinden sich die alten Parzellennummern, die sich aus dem alten Grundbuchauszug ergeben. Nach Erlangung von Kopien dieser alten Pläne können wir die dort enthaltenen Angaben mit den gegenwärtigen Katasterplänen vergleichen, um so die aktuellen Parzellennummern des gegenständlichen Flurstückes zu erhalten.

Aufgrund der aktuellen Parzellennummern sind wir dann in der Lage, von der zuständigen Behörde die gegenwärtige, aktuelle Grundbuchnummer zu erhalten.

Vieleicht „schlummern“ auch bei Ihnen noch alte Grundbuchauszüge, die Sie bisher nicht beachtet und schon in Ihrem Archiv abgelegt haben?

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